Mit Tunesien soll ein Steuerabkommen geschlossen werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 8.2.18 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tunesischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (19/4464) eingebracht (Deutscher Bundestag vom 26.09.2018 (hib 697/2018).
Das FG Münster hat entschieden, dass für das Besteuerungsrecht bei sogenannten Drittstaateneinkünften die DBA-Regelungen mit dem Quellenstaat (Drittstaat) berücksichtigt werden müssen. Sofern Deutschland hiernach ...
Die „Geschäftsleitung“ des § 10 AO ist als Anknüpfungspunkt der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht immer wieder umstritten. Eine
„Betriebsstätte“ i. S. d. § 12 AO ist für die beschränkte ...
Die Kommission hat festgestellt, dass die Nichtbesteuerung bestimmter Gewinne von McDonald‘s in Luxemburg keine unzulässige staatliche Beihilfe darstellt, da sie mit dem luxemburgischen Steuerrecht und dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Luxemburg und den USA im Einklang stand. Gleichzeitig begrüßt die Kommission die Maßnahmen, die Luxemburg ergriffen hat, um eine doppelte Nichtbesteuerung in Zukunft zu vermeiden (s. auch Europäische Kommission, Pressemitteilung IP/18/5831 vom 19.9.18).
Seit Monaten ist ein Thema aus der steuerpolitischen Diskussion nicht mehr wegzudenken: Die Anzeigepflicht für Steuergestaltungen! Das Institut Finanzen und Steuern e.V. (ifst) lud am 10.9.2018 zu diesem Thema zu einem ...
Die Finanzminister der Europäischen Union haben sich bei einem Treffen auf die Einführung einer sog. Digitalsteuer für Europa Anfang 2019 verständigt, die den Vorstellungen der EU-Kommission folgt.
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Das FG Münster hat entschieden, dass ein Besteuerungsrecht für so genannte Drittstaateneinkünfte nur mit Rücksicht auf die Regelungen des DBA mit dem Quellenstaat (Drittstaat), ausgeübt werden kann. Sofern der Bundesrepublik Deutschland danach kein Besteuerungsrecht für die betroffenen Einkünfte zusteht und der Quellenstaat sein Besteuerungsrecht an einen anderen Staat weiterreicht, findet zudem die innerstaatliche Rückfallklausel des § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 EStG keine Anwendung, wenn die Einkünfte in ...