Umsatzsteuerliche Reihengeschäfte sind im exportorientierten Wirtschaftsleben zum Massenphänomen geworden. Umso gefährlicher ist es, dass die Rechtsfigur „Reihengeschäft“ im EG-Recht noch immer ungeregelt ist und die EU-Staaten daher sehr uneinheitlich agieren. In seiner mit Spannung erwarteten Entscheidung „Kreuzmayr“ hat der EuGH nun seine Rechtsprechung zu Reihengeschäften mit Aussagen zur Warenbewegungszuordnung und zu Vertrauensschutzfragen fortgeführt (EuGH 21.2.18, C-628/16, DStR 18, 461).
Der 3. Senat des FG Münster hat entschieden, dass eine - nach britischem Recht zulässige - nach dem Tod des Erblassers abweichend vom Testament getroffene Vereinbarung über die Verteilung des Nachlasses (Deed of ...
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat die Steuerbelastung für die natürlichen und juristischen Personen in den Kantonshauptorten in der Publikation «Steuerbelastung in der Schweiz, Kantonshauptorte – ...
Die EU-Kommission hat im Oktober 2017 Pläne für die größte Reform der Mehrwertsteuervorschriften seit einem Vierteljahrhundert vorgelegt. Durch die Neuregelung soll das System für Regierungen und Unternehmen
gleichermaßen verbessert und modernisiert werden. Dazu sollen ab 2019 Sofortmaßnahmen greifen (s. auch Teile 1, 2 und 3, Weimann/Fuisting, PIStB 18, 122, 156, 180). Zwei dieser Maßnahmen sind die erstmalige Regelung des Reihengeschäfts und sowie die gemeinsame Festlegung eines Nachweises der ...
Das BMF hat in einem aktuellen Schreiben zu den Grundsätzen für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen Stellung genommen (BMF 5.7.18, IV B 5 - S 1341/0 :003).
Ein Spendenabzug für Spenden ins Ausland ist mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Der Spender muss nachweisen, dass die ausländische Körperschaft nach ihrer Satzung und Geschäftsführung auch die ...
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Das FG Hamburg hat eine Klage abgewiesen, mit der der Steuerpflichtige die Zusammenveranlagung mit seiner vorwiegend im Ausland lebenden Ehefrau begehrte (FG Hamburg 12.4.18, 1 K 202/16, nrkr - BFH-Az.: III B 65/18; s.auch Mitteilung des FG Hamburg vom 29.6.18 zum Urteil).