Ab dem 30.3.19, 00.00 Uhr (MEZ), wird Großbritannien nicht mehr Mitglied der EU sein. Das bedeutet, dass die Rechtsvorschriften, die für die Mitgliedstaaten der EU anzuwenden sind, ab diesem Zeitpunkt nicht mehr für Großbritannien gelten, es sei denn, ein ratifiziertes Austrittsabkommen sieht ein anderes Datum vor. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) informiert aktuell darüber, welche Auswirkungen der Austritt auf das Vorsteuer-Vergütungsverfahren für inländische Unternehmer sowie für britische ...
Der BFH legte mit Beschluss vom 12.10.16 (I R 80/14) dem EuGH die Regelung zur Hinzurechnungsbesteuerung von Zwischeneinkünften mit Kapitalanlagecharakter nach § 7 Abs. 6 und 6a AStG zur EU-rechtlichen Überprüfung ...
Der Austritt Großbritanniens aus der EU (Brexit), der derzeit auf den 29.3.19 terminiert ist, rückt näher. Der deutsche Gesetzgeber steht im Zugzwang, das sog. Brexit-Steuerbegleitgesetz (kurz Brexit-StBG) noch vor ...
Der BFH hat das BMF zum Beitritt zu einem Verfahren aufgefordert, bei dem es um die Anwendbarkeit der Schachtelstrafe des § 8b Abs. 5 KStG bei grenzüberschreitender Betriebsaufspaltung geht (BFH 16.1.19, I R 72/16).
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Die gewerbesteuerliche Erfassung des Hinzurechnungsbetrags nach § 10 Abs. 1 AStG ist eine umstrittene Frage. Der BFH hatte für das Streitjahr 2009 eine gewerbesteuerliche Berücksichtigung verneint (BFH 11.3.
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Nachdem das britische Unterhaus (House of Commons) in seiner Abstimmung vom 15.1.19 das geplante Austrittsabkommen abgelehnt hat, steigt nunmehr die Gefahr, dass ein sog. harter Brexit das Ausscheiden des Vereinigten Königreichs aus der EU am 29.3.19 besiegelt. Um allen Eventualitäten eines unkontrollierten Brexit vorzubeugen, hat die EU-Kommission einen Zoll- und Steuer-Leitfaden für Unternehmen veröffentlicht (DStV, Mitteilung vom 21.2.19).