Auf der Bundespressekonferenz vom 6.7.20 hat eine Sprecherin des BMF überraschend bekanntgegeben, dass Deutschland nach der Entscheidung des Finanzministers nicht von der durch eine EU-Richtlinie eingeräumten Möglichkeit der Verlängerung der Meldefristen für grenzüberschreitende Steuergestaltungen Gebrauch machen wird.
Die Vorschrift des § 48 Abs. 4 Nr. 1 EStG findet auch auf inaktive ausländische Domizilgesellschaften Anwendung. Dies hat das Niedersächsische FG – soweit ersichtlich – als erstes FG klargestellt.
Der EuGH sollte entscheiden, ob die polnische Tochtergesellschaft einer koreanischen Muttergesellschaft eine „feste Niederlassung“ i. S. d. Umsatzsteuerrechts darstellt. Die Antwort auf diese Frage war für die ...
Deutschland will die vom ECOFIN-Rat eingeräumte Option, die Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen aufgrund der Corona-Krise um sechs Monate zu verschieben, nicht wahrnehmen. Dies kritisiert die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) scharf. Denn dann müssten Steuerberater und Unternehmen trotz der hohen Corona-bedingten Zusatzbelastungen geplante Steuergestaltungen bereits seit dem 1. Juli 2020 an die Finanzverwaltung melden (BStBK, Pressemitteilung vom 9.7.20).
Auf der Bundespressekonferenz vom 6.7.20 hat eine Sprecherin des BMF überraschend bekanntgegeben, dass Deutschland nach der Entscheidung des Finanzministers nicht von der durch eine EU-Richtlinie eingeräumten ...
Aufgrund der aktuellen COVID-19-Pandemie verständigten sich die am automatischen Informationsaustausch teilnehmenden Staaten darauf, Informationen über Finanzkonten in Steuersachen für den Meldezeitraum 2019 bis zum ...
Grunderwerbsteuer 2026: Hier drohen neue Regressgefahren
Ob Share Deals, MoPeG-Entfristung oder „Hive-Down“: Die Regeln zur Grunderwerbsteuer haben sich im ersten Quartal 2026 grundlegend geändert. Die Sonderausgabe von PU Praxis Unternehmensnachfolge zeigt, wie Sie Transaktionen nach der neuen Rechtslage rechtssicher gestalten.
Die AStW-Sonderausgabe fasst die neuen Richtlinien der Elektroautoförderung 2026 kompakt und leicht verständlich zusammen. Sie verdeutlicht die Antragsvoraussetzungen, diskutiert Sonderfälle und weist auf mögliche Fallstricke hin. Damit verfügen Sie über eine solide Grundlage für Mandantenberatung.
Nur noch bis zum 31.08.2026: 200 Euro Rabatt für Frühbucher sichern
28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren. Bei Buchung bis zum 31.08.2026 profitieren Sie jetzt von 200 € Frühbucher-Rabatt!
Der Europäische Rat hat sich dafür ausgesprochen, die Fristen für den Informationsaustausch unter der sog. DAC-6 - Richtlinie (EU) 2018/822 über den Informationsaustausch über grenzüberschreitende Steuergestaltungen um sechs Monate zu verschieben (s. auch BRAK, „Nachrichten aus Brüssel“ vom 25.06.2020).