Ende März veröffentlichte das BMF einen überarbeiteten Referentenentwurf zum Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD-Umsetzungsgesetz – ATADUmsG) erneut und nimmt damit das zunächst im Dezember unterbrochene Gesetzgebungsverfahren neu auf. Neben den Neuregelungen im Bereich der Verrechnungspreise, über die wir Sie gesondert informieren, enthält das ATAD-UmsG auch Neuregelungen zur Entstrickungs- und Wegzugsbesteuerung, zu hybriden Gestaltungen und zur Hinzurechnungsbesteuerung.
Die Besteuerung international tätiger Unternehmen soll dort erfolgen, wo die Unternehmen ihre unternehmerischen Aktivitäten entfalten und wirtschaftliche Wertschöpfung erzielen. Dies solle insbesondere Unternehmen ...
Der Ausbruch der Covid-19-Pandemie fordert derzeit alle heraus. Aufgabe der Bundesregierung ist es, mit Umsicht und Bedacht entschieden Maßnahmen zu ergreifen, um das Ausmaß der persönlichen Belastungen für alle ...
Wird bei einem Steuerpflichtigen die unbeschränkte Steuerpflicht durch einen Wegzug ins Ausland beendet, so kann eine Besteuerung nach § 17 EstG auch ohne Veräußerung der wesentlichen Beteiligung nach § 6 Abs. 1 AStG i. V. m. § 17 EStG erfolgen. Mit Urteil vom 12.9.19 entschied das Schleswig-Holsteinische FG, dass es einer solchen Besteuerung nicht entgegensteht, wenn der Steuerpflichtige seine Anteile – welche die wesentliche Beteiligung i.S.d. § 17 EStG begründeten – kurz vor dem Wegzug im Wege ...
Auch ein nach ausländischem Recht erfolgter vergleichbarer Erwerb von Todes wegen unterliegt der Erbschaftsteuer nach dem ErbStG. Sofern nach ausländischem Recht (hier: Italien) erst die Annahme der Erbschaft ...
Die Europäische Kommission hat den Mitgliedstaaten am 17.3.20 einen
vorübergehenden Rahmen für staatliche Beihilfen zur Unterstützung der Wirtschaft in der Corona-Krise übermittelt. Der Vorschlag stützt sich auf ...
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Bezieht ein in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässiger Investmentfonds Dividenden inländischer Aktiengesellschaften, unterliegt er mit diesen Dividenden der beschränkten Steuerpflicht. Die nur auf inländische Investmentfonds anwendbare Steuerbefreiungsvorschrift des § 11 Abs. 1 S. 2 InvStG a. F. ist mit der Kapitalverkehrsfreiheit zu vereinbaren. Dies hat das Hessische FG (21.8.19, 4 K 2079/16, Revision BFH I R 1/20) entschieden.