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  • · Fachbeitrag · Ausländische Immobilienkapitalgesellschaften

    Inländische Betriebsstättenbegründung durch Einschaltung einer Managementgesellschaft

    von StB Dr. Tobias Hagemann, M.Sc., LL.M., ADIT, Mazars Berlin

    | Inländischer Grundbesitz wird oftmals durch im Ausland ansässige Kapitalgesellschaften erworben. Unterhalten diese Kapitalgesellschaften keine inländische Betriebsstätte, wird keine Gewerbesteuerpflicht begründet. Gleichzeitig erfordert die Vermietungstätigkeit im Inland wirtschaftliche Präsenz, die oftmals auf Dienstleister ausgelagert wird. Nach einem aktuellen Urteil des FG Berlin-Brandenburg (21.11.19, 9 K 11108/17, EFG 20, 315) kann eine solche Beauftragung einer Managementgesellschaft im Inland eine Betriebsstätte begründen. |

     

    Sachverhalt

    Im Eigentum der in Deutschland gegründeten D-GmbH befand sich Grundbesitz, der zunächst vermietet und später gewinnbringend veräußert wurde. Die D-GmbH erteilte der I-GmbH, bei der es sich nicht um eine nahestehende Person handelte, mit der die D-GmbH allerdings Geschäftsbeziehungen über mehrere Jahre pflegte, eine Hausverwaltungsvollmacht. Diese bevollmächtigte die Verwalterin dazu, alle Rechtsgeschäfte für die D-GmbH zu tätigen und Erklärungen abzugeben, die das Verwaltungsobjekt betreffen. Die Vollmacht umfasste insbesondere

     

    • sämtliche Rechte und Pflichten aus bestehenden oder neuen Miet- und Pachtverhältnissen, einschließlich des Neuabschlusses oder der Kündigung,
        

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