Aus der befristeten oder unbefristeten Überlassung von Rechten, die in einem inländischen Register eingetragen sind, können sich inländische Einkünfte ergeben, die zu einer beschränkten Steuerpflicht führen. Die Finanzverwaltung erläutert, wann in diesen Fällen eine Steueranmeldung bzw. eine Steuererklärung einzureichen ist (BMF (koordinierter Ländererlass) 6.11.20, IV C 5 - S-2300 / 19 / 10016 :006)
Im Hinblick auf die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von Arbeitnehmern sowie von im öffentlichen Dienst Beschäftigten im Homeoffice sowie Kurzarbeitergeld und Kurzarbeitsunterstützung ( Österreich) und die ...
Kurzarbeitergeld, das an in Frankreich ansässige Beschäftigte deutscher Unternehmen gezahlt wird, wird in Frankreich nach französischem Recht besteuert. Damit verbleibe in Frankreich ansässigen Beschäftigten im ...
Der EuGH hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass der wirtschaftliche Wert von in der EU entwickelter Software, die dem im Drittland ansässigen Verkäufer unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird, zum Transaktionswert der eingeführten Waren hinzuzurechnen ist (EuGH 10.9.20, C-509/19).
Ein nur gelegentliches Verweilen bei unregelmäßigen Aufenthalten zu Erholungszwecken macht eine Wohnung nicht zum „Wohnsitz“ (§ 8 AO).
Für das Innehaben einer Wohnung ist eine ständige Verfügungsbefugnis ...
Das Finanzamt muss die Kosten für ein Auslandssemester besser anerkennen. Das hat der BFH in einer vom BdSt unterstützten Musterklage bestätigt. Nach dem Gerichtsbescheid müssen auch Ausgaben für den ...
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Ein Unternehmer unterhält jedenfalls dann eine Betriebsstätte bzw. feste Niederlassung (im Ausland), wenn er umfassenden Zugriff auf eine Einrichtung hat, die einen hinreichenden Grad an Beständigkeit sowie eine Struktur aufweist, die von der personellen und technischen Ausstattung her eine autonome Erbringung der betreffenden Dienstleistung ermöglicht; dies hat der BFH jetzt für das Umsatzsteuerrecht klargestellt (BFH 29.4.20, XI R 3/18, DStR 20, 1792).