Einem Arzt oder Zahnarzt darf die Verwendung einer bestimmten Bezeichnung zur Beschreibung seiner beruflichen Tätigkeit nur verboten werden, wenn die Benutzung der Formulierung im konkreten Fall irreführend oder sachlich unangemessen ist, etwa weil sie das notwendige Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient gefährdet. Eine strenger gefasste Regelung in einer Berufsordnung ist in diesem Sinne verfassungskonform einschränkend auszulegen (BVerfG 7.3.12, 1 BvR 1209/11).
Kassenärzte, die von einem Pharmaunternehmen Vorteile als Gegenleistung für die Verordnung von Arzneimitteln dieses Unternehmens entgegennehmen, machen sich weder wegen Bestechlichkeit nach § 332 StGB noch wegen ...
Sagt der Steuerberater dem Mandanten hinsichtlich einer bestimmten steuerrechtlichen Fragestellung zu, die Entwicklung in einem bestimmten Rechtsgebiet (hier: Pflicht des selbstständigen Familienhelfers zur Entrichtung ...
Das FG Münster hatte entschieden, dass in einem Krankenhaus durchgeführte ambulante Chemotherapien auch insoweit nicht ertragsteuerpflichtig sind, als die zur Behandlung eingesetzten Zytostatika durch die Krankenhausapotheke zur Verfügung gestellt werden. Laut einem Erlass des FinMin Schleswig-Holstein sollen Einspruchsverfahren, in denen sich Krankenhäuser auf das anhängige Revisionsverfahren berufen, „gemäß § 363 Abs. 2 S. 2 AO kraft Gesetzes“ ruhen (FinMin Schleswig-Holstein 23.5.12, VI 309 – S ...
Trägt der Patient die Kosten für eine Anschlussbehandlung selbst, dann waren die Kosten dafür bislang von der Umsatzsteuer befreit. Allerdings wird diese Rechtsauffassung schon seit dem vergangenen Jahr von der ...
Die Bearbeitung von Fördermittelvorgängen durch den ehemaligen Mitarbeiter einer öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaft auf der Grundlage eines Werkvertrags ist eine selbstständige Tätigkeit i.S.
Unternehmertestament: So gestalten Sie rechtssicher
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Welche KI-Themen sollte Ihre Kanzlei jetzt angehen? Das IWW KI-Onlineforum am 07.12.2026 bietet konkrete Antworten. Experten aus verschiedenen Fachrichtungen zeigen strategische Handlungsfelder auf und geben praktische Impulse für die Kanzlei von morgen.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen zur umsatzsteuerlichen Organschaft sind stark in Bewegung. Der neue IWW-Falldialog Umsatzsteuer am 30.11.2026 bringt Sie auf den aktuellen Stand. In hoher Interaktion mit den Referentinnen erarbeiten Sie praktische Handlungsempfehlungen am konkreten Fall.
Eine für die Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 UStG notwendige ärztliche Verordnung ist auch in Form einer Sammelverordnung denkbar, in der eine Heilmaßnahme für mehrere Patienten gleichzeitig verordnet wird. Aber auch eine solche Verordnung muss jeweils individuell patientenbezogen sein und setzt eine individuelle Untersuchung im Einzelfall voraus (FG Köln 8.3.12, 10 K 2389/09, Rev. zugelassen).