Werden andere Einkünfte geringer besteuert, weil sie der Steuerpflichtige mit den Verlusten der freiberuflichen Tätigkeit verrechnen kann, liegt bereits in dieser Steuerminderung eine Ersparnis, die als Indiz gegen ...
Entscheidend für die Annahme eines häuslichen Arbeitszimmers ist insoweit, dass die von dem Steuerpflichtigen genutzte funktionale Büroeinheit nicht für einen intensiven und dauerhaften Publikumsverkehr geöffnet ...
Der Bundesanzeiger warnt vor Angeboten und Bescheiden über Registereintragungen für Unternehmen im Unternehmensregister sowie im Zusammenhang mit Veröffentlichungen im Bundesanzeiger.
Veräußert ein Steuerberater ein Beratungsbüro (bestehend aus dem zu diesem Büro gehörenden Mandantenstamm, der sachlichen und personellen Ausstattung), kann eine steuerbegünstigte Teilbetriebsveräußerung ...
Mit Rückwirkung ab dem 6.9.12 gilt in der Bedarfsplanung für Ärztinnen und Ärzte eine Zulassungssperre für folgende bislang nicht beplante Arztgruppen: Kinder- und Jugendpsychiater, Physikalische- und ...
Die Stiftungsholding als Alternative zur GmbH-Holding
GmbH-Holdings sind beliebt – aber sind sie immer die beste Option? Das IWW-Webinar am 26.05.2026 zeigt, warum die Stiftungsholding in vielen Fällen die bessere Alternative ist. Profitieren Sie von einer systematischen Gegenüberstellung und vielen praktischen Gestaltungsbeispielen.
Kassenführung: der aktuelle BMF-Bericht im Praxis-Check
Das BMF hat einen aktuellen Evaluierungsbericht zum Kassengesetz vorgelegt. Was bedeutet das für die Beratungspraxis? Wo liegen derzeit die größten Risiken einer Hinzuschätzung für Ihre Mandanten? Die Sonderausgabe von BBP Betriebswirtschaft im Blickpunkt zeigt, was jetzt wichtig ist.
Kosten für Baumaßnahmen: BMF präzisiert Abgrenzung
Mit Schreiben vom 26.01.2026 hat das BMF die Abgrenzung von Anschaffungs-, Herstellungs- und Erhaltungsaufwendungen präzisiert. Die Sonderausgabe von AStW Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht zeigt anhand von praktischen Beispielen, was das für die Beratungspraxis bedeutet.
Es gibt keine rechtliche Grundlage, eine Teilberufsausübungsgemeinschaft (Teil-BAG) mit Radiologen grundsätzlich zu verbieten. Die Gesellschaft darf allerdings nicht der Umgehung des Verbotes der Zuweisung gegen Entgelt dienen. Eine solche Umgehung liegt vor, wenn sich die Tätigkeit des Radiologen darauf reduziert, ausschließlich auf Veranlassung der anderen Ärzte der Gesellschaft tätig zu werden. (OLG Karlsruhe 27.6.12, 6 U 15/11)