Die Umsätze aus der Tätigkeit der in § 4 Nr. 14 S. 1 UStG nicht ausdrücklich genannten Heil- und Heilhilfsberufe (Gesundheitsfachberufe) fallen nur dann unter die Steuerbefreiung, wenn es sich um eine einem Katalogberuf ähnliche heilberufliche Tätigkeit handelt. (OFD Frankfurt a.M. 27.7.12, S 7170 A – 59 – St 112)
Behandlungsleistungen, die gegenüber der Krankenkasse aufgrund eines nach § 73b oder § 73c SGB V geschlossenen Vertrags erbracht werden, sind nicht nach § 4 Nr. 14 Buchst. c UStG, sondern unter den Voraussetzungen ...
Der Verband der Ersatzkassen e.V hat eine Studie zu den Honoraren am Beispiel Hamburger Ärzte vorgelegt. Daraus geht hervor, dass es bei den Hamburger Kassenärzten auf hohem Durchschnittsniveau eine ungleiche ...
Die Erhebung von erhöhten Säumniszuschlägen für bestimmte versicherte Personenkreise nach § 24 Abs. 1a SGB 4 idF vom 26.3.07 ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Auch ein Säumniszuschlag von monatlich fünf Prozent liegt noch im weiten Spielraum des Gesetzgebers. Es handele sich um ein sachlich gerechtfertigtes Druckmittel, weil die Krankenkassen säumige Zahler nicht mehr ausschließen dürfen. Zudem fällt ein hoher Verwaltungsaufwand an. (BSG B 12 KR 3/11 R)
Seit dem 1.3.12 wurde durch das ESUG (Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen) die Eigenverwaltung als Insolvenzverfahren gestärkt durch die Einführung eines sog. Schutzschirmes (§ 270b ...
In dem Verfahren (BFH VIII R 41/09, FG Münster 23.6.09, 1 K 4263/06 F) ist streitig, ob die bei der Einbringung einer freiberuflichen Praxis in eine Sozietät zurückbehaltenen Honorarforderungen erfolgswirksam im ...
Die Stiftungsholding als Alternative zur GmbH-Holding
GmbH-Holdings sind beliebt – aber sind sie immer die beste Option? Das IWW-Webinar am 26.05.2026 zeigt, warum die Stiftungsholding in vielen Fällen die bessere Alternative ist. Profitieren Sie von einer systematischen Gegenüberstellung und vielen praktischen Gestaltungsbeispielen.
Kosten für Baumaßnahmen: BMF präzisiert Abgrenzung
Mit Schreiben vom 26.01.2026 hat das BMF die Abgrenzung von Anschaffungs-, Herstellungs- und Erhaltungsaufwendungen präzisiert. Die Sonderausgabe von AStW Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht zeigt anhand von praktischen Beispielen, was das für die Beratungspraxis bedeutet.
Kassenführung: der aktuelle BMF-Bericht im Praxis-Check
Das BMF hat einen aktuellen Evaluierungsbericht zum Kassengesetz vorgelegt. Was bedeutet das für die Beratungspraxis? Wo liegen derzeit die größten Risiken einer Hinzuschätzung für Ihre Mandanten? Die Sonderausgabe von BBP Betriebswirtschaft im Blickpunkt zeigt, was jetzt wichtig ist.
Ein psychologischer Psychotherapeut mit Ausrichtung auf Kinder wie ein Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut kann auf der Grundlage des § 101 Abs 4 S 5 SGB 5 iVm § 24 Buchst b S 4 ÄBedarfsplRL wegen Sonderbedarfs zugelassen werden. (BSG B 6 KA 48/11 R)