Mit Rückwirkung ab dem 6.9.12 gilt in der Bedarfsplanung für Ärztinnen und Ärzte eine Zulassungssperre für folgende bislang nicht beplante Arztgruppen: Kinder- und Jugendpsychiater, Physikalische- und Rehabilitations-Mediziner, Nuklearmediziner, Strahlentherapeuten, Neurochirurgen, Humangenetiker, Laborärzte und Pathologen sowie Transfusionsmediziner. Die Sperre gilt auch für Anträge auf Genehmigung von Anstellungen der genannten Arztgruppen in Medizinischen Versorgungszentren oder bei Vertragsärztinnen ...
Es gibt keine rechtliche Grundlage, eine Teilberufsausübungsgemeinschaft (Teil-BAG) mit Radiologen grundsätzlich zu verbieten. Die Gesellschaft darf allerdings nicht der Umgehung des Verbotes der Zuweisung gegen ...
Die Umsätze aus der Tätigkeit der in § 4 Nr. 14 S. 1 UStG nicht ausdrücklich genannten Heil- und Heilhilfsberufe (Gesundheitsfachberufe) fallen nur dann unter die Steuerbefreiung, wenn es sich um eine einem ...
Behandlungsleistungen, die gegenüber der Krankenkasse aufgrund eines nach § 73b oder § 73c SGB V geschlossenen Vertrags erbracht werden, sind nicht nach § 4 Nr. 14 Buchst. c UStG, sondern unter den Voraussetzungen des § 4 Nr. 14 Buchst. a (Leistungserbringer ist ein Arzt) und/oder Buchst. b (Leistungserbringer ist ein MVZ) umsatzsteuerfrei. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann die Steuerbefreiung aufgrund der unionsrechtlichen Vorgaben nach § 132 Abs. 1 Buchst. b und c MwStSystRL gewährt werden.
Der Verband der Ersatzkassen e.V hat eine Studie zu den Honoraren am Beispiel Hamburger Ärzte vorgelegt. Daraus geht hervor, dass es bei den Hamburger Kassenärzten auf hohem Durchschnittsniveau eine ungleiche ...
Die Erhebung von erhöhten Säumniszuschlägen für bestimmte versicherte Personenkreise nach § 24 Abs. 1a SGB 4 idF vom 26.3.07 ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Auch ein Säumniszuschlag von monatlich fünf Prozent ...
Die SSP-Sonderausgabe stellt 10 rechtssichere Gestaltungen vor, mit denen kleine und mittlere Unternehmen Steuern sparen können. Zu jeder Gestaltung geben wir Ihnen Beispiele und weiterführende Hinweise. Bestimmt ist auch für Ihre unternehmerisch tätigen Mandanten der richtige Tipp dabei!
Aktuelles zum Mitteilungsverfahren nach § 146a Abs. 4 AO, geplante Einführung einer Registrierkassenpflicht, neue Forderungen des Bundesrechnungshofes zur Kassenführung: Die Sonderausgabe von BBP Betriebswirtschaft im Blickpunkt bringt Sie in kürzester Zeit auf den neuesten Beratungsstand.
Influencer im Visier des Fiskus: So beraten Sie richtig
Von Insider-Infos aus der Steuerprüfung über Strategien zu Betriebsausgabenabzug, Wohnsitzverlegung oder Umgang mit dem Namensrecht: Die Sonderausgabe von AStW Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht bündelt für Sie aktuelles Praxiswissen für die Beratung von Influencern.
Seit dem 1.3.12 wurde durch das ESUG (Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen) die Eigenverwaltung als Insolvenzverfahren gestärkt durch die Einführung eines sog. Schutzschirmes (§ 270b InsO), unter den der Schuldner schlüpfen kann, während er einen Insolvenzplan zur Sanierung ausarbeitet. Nunmehr liegen erste praktische Erfahrungen zu diesem Verfahren vor.