Die für Schulungs- bzw. Berufsbildungsleistungen geltende Umsatz-steuerbefreiung erfordert gemäß § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG regelmäßig eine Landesbehördenbescheinigung, der nach bisheriger Rechtsprechung die Wirkung eines Grundlagenlagenbescheides i.S. von § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO zukam. Wie der BFH (21.02.13, V R 27/11) nun allerdings klargestellt hat, ist die Korrekturfolge solcher ressortfremder Grundlagenbescheide auf noch nicht festsetzungsverjährte Umsatzsteuerfestsetzungen beschränkt.
Ärztezentren entstehen oft in eigens dafür errichteten oder wesentlich umgestalteten Gebäuden. Die Beteiligten realisieren schnell (wenn sie es nicht ohnehin schon wissen), dass die Planung und Durchführung eines ...
Das im Mai vom ZI (Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland) veröffentlichte Praxis-Panel 2011 beleuchtet die wirtschaftliche Situation und die Rahmenbedingungen in der vertragsärztlichen ...
Nach den Grundsätzen der Rechtsprechung des großen Senats BFH (21.9.09, GrS 1/06, BStBl II 10, 672) kommt eine Aufteilung nur dann in Betracht, wenn ein geeigneter Schätzungsmaßstab vorliegt. Greifen die beruflichen und privaten Veranlassungsbeiträge dagegen so ineinander, dass eine Trennung nicht möglich ist, fehlt es also an objektivierbaren Kriterien für eine Aufteilung, dann kommt ein Abzug der Aufwendungen insgesamt nicht in Betracht (FG Münster 26.4.13, 14 K 3871/11 G,F).
Das LSG Baden-Württemberg (17.4.2013, L 5 R 3755/11, nrkr.) hat die Sozialversicherungspflicht eines Honorararztes bestätigt. Es stellte ferner fest, dass Krankenhausleistungen grundsätzlich nicht im Wege freier ...
Der Beweis des ersten Anscheins, der für eine private Nutzung betrieblicher PKW spricht, ist entkräftet, wenn dem Steuerpflichtigen für private Fahrten andere Fahrzeuge zur Verfügung stehen, die dem betrieblichen ...
Kassenführung: der aktuelle BMF-Bericht im Praxis-Check
Das BMF hat einen aktuellen Evaluierungsbericht zum Kassengesetz vorgelegt. Was bedeutet das für die Beratungspraxis? Wo liegen derzeit die größten Risiken einer Hinzuschätzung für Ihre Mandanten? Die Sonderausgabe von BBP Betriebswirtschaft im Blickpunkt zeigt, was jetzt wichtig ist.
Kosten für Baumaßnahmen: BMF präzisiert Abgrenzung
Mit Schreiben vom 26.01.2026 hat das BMF die Abgrenzung von Anschaffungs-, Herstellungs- und Erhaltungsaufwendungen präzisiert. Die Sonderausgabe von AStW Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht zeigt anhand von praktischen Beispielen, was das für die Beratungspraxis bedeutet.
Die Stiftungsholding als Alternative zur GmbH-Holding
GmbH-Holdings sind beliebt – aber sind sie immer die beste Option? Das IWW-Webinar am 26.05.2026 zeigt, warum die Stiftungsholding in vielen Fällen die bessere Alternative ist. Profitieren Sie von einer systematischen Gegenüberstellung und vielen praktischen Gestaltungsbeispielen.
Betreuungsleistungen von Berufsbetreuern sind seit dem 1.7.2013 umsatzsteuerfrei. Die Umsatzsteuerbefreiung gilt allerdings nicht für alle Tätigkeiten eines Betreuers, sondern ausschließlich für die nach dem Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern (VBVG) abrechenbaren Betreuungsleistungen. Alle anderen Tätigkeiten, wie z.B. Verfahrenspflegschaften, bleiben hiervon unberührt und sind deshalb bei bestehender Umsatzsteuerverpflichtung des Einzelnen weiterhin zu versteuern.