Die neben dem ständigen Personal bei Hörfunk und Fernsehen beschäftigten Künstler und Angehörigen von verwandten Berufen, die i.d.R. aufgrund von Honorarverträgen tätig werden und im Allgemeinen als freie Mitarbeiter bezeichnet werden, sind nach Tz. 1.3.1 des Künstlererlasses grds. nicht-selbstständig tätig (OFD Münster, aktualisierte Kurzinfo ESt Nr. 16/2009 vom 22.3.2013 zur Anwendung von BMF 5.10.90, BStBl. I 90, S. 638; „Künstlererlass“).
Eine Geschäftsveräußerung im Ganzen i.S. des § 1 Abs. 1a UStG setzt keine Beendigung der unternehmerischen Betätigung des Veräußerers voraus. Das übertragene Unternehmensvermögen muss allerdings als ...
Ärzte, die im Job-Sharing tätig sind, können nicht pauschal mit 25 % einer vollen vertragsärztlichen Tätigkeit den Tagesprofilen zugerechnet werden, sondern es ist die tatsächliche Arbeitszeit entscheidend (SG ...
Grundlagenbescheide ressortfremder Behörden, die nicht dem Anwendungsbereich der §§ 179 ff. AO unterliegen, bewirken eine Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 10 AO nur, wenn sie vor Ablauf der Festsetzungsfrist für die betroffene Steuer erlassen worden sind (BFH 21.2.13, V R 27/11).
In einer Kurzinfo geht die OFD Rheinland (18.2.13 - akt. Kurzinfo LSt-Außendienst 2/2013) auf die Verwendung elektronischer Fahrtenbücher bzw. elektronischer Fahrtenbuchprogramme ein.
Am 1.3.13 hat die Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) u.a. beschlossen, dass es zu einer endgültigen versichertenbezogenen Trennung (und getrennten Weiterentwicklung) der Vergütung ...
Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
Steueränderungen 2026: alles Wichtige auf einen Blick!
Erhöhung der Pendlerpauschale, neue Aktivrente, reduzierte Umsatzsteuer in der Gastronomie u.v.m.: Die Sonderausgabe von AStW Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht fasst die Steueränderungen 2026 kompakt für Sie zusammen. So können Sie gezielt neue Beratungsanlässe schaffen.
Stiftungs-Holding statt Holding-GmbH: 10 Vorteile, die überzeugen
SB StiftungsBrief zeigt Ihnen, warum die Stiftungsholding in vielen Fällen die bessere Alternative zur GmbH ist. Die Sonderausgabe bietet Ihnen einen Handlungsleitfaden, mit dem Sie Vor- und Nachteile exakt gegeneinander abwägen können (inklusive Gestaltungsbeispielen und Berechnungsmuster).
Auch bei Steuerpflichtigen, die den Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln und kein Kassenbuch führen, müssen Vollständigkeit und Richtigkeit der Betriebseinnahmen überprüfbar sein. Dokumentieren sie die Betriebseinnahmen in Kassenberichten, darf das FA die Einnahmen schätzen, wenn sie wiederholt korrigiert wurden und in sich widersprüchlich sind (BFH 13.3.13, X B 16/12).