Eine Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungs-KG mit einer GmbH als alleiniger Komplementärin erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Das gilt auch dann, wenn die GmbH lediglich eine Haftungsvergütung erhält und am Vermögen und Gewinn der KG nicht teilhat. Die berufsrechtliche Zulässigkeit der Rechtsform präjudiziert keine bestimmte steuerliche Beurteilung (BFH 10.10.12, VIII R 42/10).
Einem Ehegattenarbeitsvertrag ist die steuerliche Anerkennung zu versagen, wenn weder feste Arbeitszeiten vereinbart wurden, noch Regelungen zur Einhaltung der vereinbarten Arbeitsstunden bestanden oder die zu leistende ...
Die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind im Falle einer gemischten Nutzung teilweise abziehbar, soweit das Arbeitszimmer büromäßig eingerichtet ist und eine Aufteilung zumindest im Schätzungswege ...
Krankenhäuser können nur mit ihren ärztlichen oder pflegerischen Leistungen einen Zweckbetrieb i.S. des § 67 AO begründen. Übt ein Krankenhaus darüber hinaus auch andere wirtschaftliche Tätigkeiten aus, kann insoweit ein eigenständiger steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb oder ein weiterer Zweckbetrieb i.S. des §§ 65, 66 oder 68 AO vorliegen (OFD Niedersachsen 25.9.12, S 0186 – 3 – St 252, StEd.49 vom 4.12.12, S. 763).
Ein gelernter Bankkaufmann kann die für die Tätigkeit als Vorstand einer Steuerberatungsgesellschaft bestehende Ausnahmegenehmigung gemäß § 50 Abs. 3 StBerG nicht beanspruchen, auch wenn er durch seine Ausbildung ...
Ein Apotheker, der seinen Kunden pro verschreibungspflichtigem Medikament einen Einkaufsgutschein im Wert von 1 bis maximal 3 EUR pro Rezept verspricht, muss mit einer Verwarnung wegen Verletzung von Berufspflichten ...
Die SSP-Sonderausgabe stellt 10 rechtssichere Gestaltungen vor, mit denen kleine und mittlere Unternehmen Steuern sparen können. Zu jeder Gestaltung geben wir Ihnen Beispiele und weiterführende Hinweise. Bestimmt ist auch für Ihre unternehmerisch tätigen Mandanten der richtige Tipp dabei!
Influencer im Visier des Fiskus: So beraten Sie richtig
Von Insider-Infos aus der Steuerprüfung über Strategien zu Betriebsausgabenabzug, Wohnsitzverlegung oder Umgang mit dem Namensrecht: Die Sonderausgabe von AStW Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht bündelt für Sie aktuelles Praxiswissen für die Beratung von Influencern.
Aktuelles zum Mitteilungsverfahren nach § 146a Abs. 4 AO, geplante Einführung einer Registrierkassenpflicht, neue Forderungen des Bundesrechnungshofes zur Kassenführung: Die Sonderausgabe von BBP Betriebswirtschaft im Blickpunkt bringt Sie in kürzester Zeit auf den neuesten Beratungsstand.
Angebot und Durchführung von kostenlosen Patiententransporten verstoßen nicht gegen die Bestimmungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (OLG Rostock 14.3.12, 2 U 22/10).