Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs sind Steuerpflichtige grundsätzlich frei, ihre rechtlichen Verhältnisse so zu gestalten, dass sich eine geringe Steuerbelastung ergibt. Ein schädlicher Gestaltungsmissbrauch kann demnach nur dann vorliegen, wenn zur Befriedigung des notwendigen eigenen Wohnbedarfs gleichwertiger Wohnraum wechselseitig über Kreuz vermietet wird, ohne dass hierfür sachliche außersteuerliche Gründe bestehen. Das Verfahren ist nun beim BFH (IX R 18/12) anhängig.
Bei der Bemessung der Höhe der Einkommensteuervorauszahlungen, die sich gegen die Insolvenzmasse richten, dürfen die Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit des Insolvenzschuldners (auf der Grundlage einer ...
Eine Vereinbarung, wonach der Übertragende eine gewisse Zeit einen gewinnabhängig (= unbestimmt) höheren Gewinnanteil für die im übertragenen Gesellschaftsanteil enthaltenen stillen Reserven erhalten soll, ist ...
Das Übezimmer eines Berufsmusikers ist ein häusliches Arbeitszimmer. Die geistige Auseinandersetzung eines Musikers mit dem Musikstück ist mit derjenigen eines Hochschullehrers oder Rechtsanwalts, der sich mit einem wissenschaftlichen oder rechtswissenschaftlichen Problem beschäftigt, im Kern vergleichbar (BFH 10.10.12, VIII R 44/10).
Ob Krankenhausärzte mit einer Gutachtertätigkeit freiberufliche oder nichtstelbstständige Einkünfte erzielen, hängt davon ab, ob die Gutachten außerhalb oder innerhalb des Dienstverhältnisses erbracht werden.
Bis Ende 2004 wurden viele Finanzierungen von Vermietungsimmobilien nicht annuitätisch getilgt. Stattdessen hat man ein endfälliges Darlehen mit einer Kapitallebensversicherung als Tilgungsträger kombiniert.
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Ein gut gefülltes Beitragskonto beim zahnärztlichen Versorgungswerk ist ein sanftes Ruhekissen für jeden Zahnarzt. Steuerlich spannend wird es jedoch, wenn ein größerer Beitrag „auf einmal“ eingezahlt wird – etwa bei drohender Versorgungslücke im Scheidungsfall. Dann nämlich stellt sich die Frage der steuerlichen Abzugsfähigkeit. Der Beitrag erklärt in verständlicher Form, was der Zahnarzt bei Einzahlungen beachten sollte.