Das FG Niedersachsen hatte entschieden, dass die Aufgabe der Investitionsabsicht nach Erlass des Steuerbescheides, in dem ein Investitionsabzugsbetrag (IAB) berücksichtigt wurde, ein rückwirkendes Ereignis i.S. der §§ 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, 233a Abs. 2a AO darstellt (FG Niedersachsen 5.5.11, 1 K 266/10). Das sieht der BFH (11.7.13, IV R 9/12) genauso, wie vorab bekannt wurde (Lühn, NWB 2013, S. 2608 - 2609).
Wer sich auf seinen Kassenarztsitz nur anstellen lassen und dann weiterziehen will, hat kein ernsthaftes Interesse an dem Sitz und seiner Fortführung und geht bei der Nachbesetzung leer aus (BSG 20.3.
Das Wahlrecht, den Gewinn durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln zu wollen, kann auch noch in der Verhandlung vor dem FG ausgeübt werden, wenn entsprechende Aufzeichnungen geführt wurden (BFH 20.3.
Sind Aufwendungen eines Unternehmers für Fahrten zu seinem im Streitjahr einzigen Auftraggeber mit seinem betrieblich genutzten Fahrzeug in vollem Umfang oder nur mit der Entfernungspauschale von 0,30 EUR als Betriebsausgaben abziehbar – Begriff der e „Betriebsstätte“ – Abgrenzung von Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte und solchen zwischen zwei Betriebsstätten? (FG Düsseldorf 19.2.13, 10 K 829/11 E, BFH X R 13/13)
Nach Angaben von Ernst & Young hat der BFH in zwei bislang noch nicht veröffentlichten Entscheidungen die Ertragsteuerfreiheit der ambulanten Abgabe von Zytostatika in gemeinnützigen Krankenhäusern bestätigt.
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