Bei Praxisgemeinschaften steht die gemeinsame Nutzung von Praxisräumen und -einrichtungen sowie die gemeinschaftliche Beschäftigung von Personal im Vordergrund. Die sachlichen und personellen Mittel sollen effektiver genutzt werden, um Kosten zu sparen. Oft entsteht der Eindruck, dass an den Gesellschaftsvertrag einer Praxisgemeinschaft – im Gegensatz zu einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) – geringere Anforderungen zu stellen seien. Dabei sind gerade bei der Praxisgemeinschaft einige Besonderheiten bei ...
Die Nichteinbeziehung eines Pflichtversicherten in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung (Steuerberaterversorgung) in die Begünstigung des Sonderausgabenabzugs nach § 10a Abs. 1 S. 1 EStG für ...
Wird ein Berufsbetreuer gemäß § 1896 BGB gerichtlich zur Erbringung von Betreuungsleistungen bestellt, handelt er als anerkannte Einrichtung i.S. von Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g der Richtlinie 77/388/EWG und Art.
Im Falle der Realteilung einer - ihren Gewinn durch Einnahme-Überschussrechnung ermittelnden - (freiberuflichen) Mitunternehmerschaft ohne Spitzenausgleich besteht keine Verpflichtung zur Erstellung einer Realteilungsbilanz nebst Übergangsgewinnermittlung, wenn die Buchwerte fortgeführt werden und die Mitunternehmer unter Aufrechterhaltung der Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschussrechnung ihre berufliche Tätigkeit in Einzelpraxen weiterbetreiben (BFH 11.4.13, III R 32/12; Besprechung der Vorinstanz)
Die Umsätze aus dem Betrieb einer Kampfsportschule sind nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. i der Richtlinie 77/388/EWG steuerfrei, soweit die erbrachten Leistungen nicht lediglich den Charakter bloßer ...
Das FG Niedersachsen hatte entschieden, dass die Aufgabe der Investitionsabsicht nach Erlass des Steuerbescheides, in dem ein Investitionsabzugsbetrag (IAB) berücksichtigt wurde, ein rückwirkendes Ereignis i.S.
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Wer sich auf seinen Kassenarztsitz nur anstellen lassen und dann weiterziehen will, hat kein ernsthaftes Interesse an dem Sitz und seiner Fortführung und geht bei der Nachbesetzung leer aus (BSG 20.3.13, B 6 KA 19/12 R).