Ein Krankengymnast kann nebeneinander eine gewerbliche (als Praxisinhaber) und eine freiberufliche Tätigkeit (als selbst Behandelnder) ausüben. Die Tätigkeiten sind steuerlich getrennt zu behandeln, wenn eine Trennung z.B. nach den einzelnen behandelten Patienten ohne besondere Schwierigkeiten möglich ist oder der Umfang der Tätigkeit anhand bekannter Daten geschätzt werden kann (FG Hamburg 10.9.13, 3 K 80/13, NZB BFH VIII B 126/13).
Leistungen aus der Unterrichtung psychisch kranker Menschen, die ein freiberuflicher Diplom-Betriebswirt gegenüber einer Klinik als Arbeitstherapeut erbringt, sind weder nach § 4 Nr. 14 UStG (medizinische ...
Die Abgabe von Medikamenten zur Krebsbehandlung (Zytostatika) durch eine Krankenhausapotheke zur sofortigen ambulanten Verabreichung an Patienten ist von der Körperschaftsteuer befreit, wenn das Krankenhaus, von dem ...
Die Tätigkeit als selbstständiger Referent für eintägige Fortbildungsseminare der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) ist nicht von der Steuer befreit (FG Köln 3.7.13, 5 K 2618/09).
Die Unterbringung und Verpflegung von Begleitpersonen von Reha-Patienten durch die Reha-Klinik ist umsatzsteuerpflichtig (FG Münster 19.11.13, 15 K 2352/10 U; Rev. zugelassen).
Bilanzierende Freiberufler kommen - unabhängig von der Rechtsform - nicht für die Ist-Besteuerung (§ 20 Abs. 1 Nr. 3 UStG) in Betracht (BFH 22.7.10, V R 4/09). Die Finanzverwaltung hatte daraufhin mit A 2o.1 Abs.
Kosten für Baumaßnahmen: BMF präzisiert Abgrenzung
Mit Schreiben vom 26.01.2026 hat das BMF die Abgrenzung von Anschaffungs-, Herstellungs- und Erhaltungsaufwendungen präzisiert. Die Sonderausgabe von AStW Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht zeigt anhand von praktischen Beispielen, was das für die Beratungspraxis bedeutet.
Kassenführung: der aktuelle BMF-Bericht im Praxis-Check
Das BMF hat einen aktuellen Evaluierungsbericht zum Kassengesetz vorgelegt. Was bedeutet das für die Beratungspraxis? Wo liegen derzeit die größten Risiken einer Hinzuschätzung für Ihre Mandanten? Die Sonderausgabe von BBP Betriebswirtschaft im Blickpunkt zeigt, was jetzt wichtig ist.
Die Stiftungsholding als Alternative zur GmbH-Holding
GmbH-Holdings sind beliebt – aber sind sie immer die beste Option? Das IWW-Webinar am 26.05.2026 zeigt, warum die Stiftungsholding in vielen Fällen die bessere Alternative ist. Profitieren Sie von einer systematischen Gegenüberstellung und vielen praktischen Gestaltungsbeispielen.
Der BFH (22.10.13, X R 26/11) hat noch einmal klar gemacht, dass bei der steuerrechtlich erforderlichen Prüfung der Fremdüblichkeit von zwischen nahen Angehörigen vereinbarten Vertragsbedingungen großzügigere Maßstäbe anzulegen sind, wenn der Vertragsschluss (hier ein Darlehen) unmittelbar durch die Erzielung von Einkünften veranlasst ist.