Ein nicht buchführungspflichtiger Steuerpflichtiger hat sein Wahlrecht auf Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich wirksam ausgeübt, wenn er eine Eröffnungsbilanz aufstellt, eine kaufmännische Buchführung einrichtet und aufgrund von Bestandsaufnahmen einen Abschluss macht. Der Abschluss ist in dem Zeitpunkt erstellt, in dem der Steuerpflichtige ihn fertiggestellt hat und objektiv erkennbar als endgültig ansieht. Der Steuerpflichtige bleibt für den betreffenden Gewinnermittlungszeitraum an die ...
Auch in dieser Woche präsentieren Dietrich Loll und seine Co-Moderatorin Aigerim Rachimow im AStW-Podcast wieder spannende Entwicklungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht. Neben der steuerlichen Einordnung von ...
Gewinnvorab-Modell, Earn-out-Klauseln und der Direkterwerb des Anteils vom ausscheidenden Gesellschafter sind bewährte Gestaltungen für einen Gesellschafterwechsel. Allen von ihnen haftet jedoch das Risiko der ...
Die in § 43a Abs. 2 BRAO normierte Verschwiegenheitspflicht eines Rechtsanwalts erstreckt sich auch auf die Identität des Mandanten und die Tatsache seiner Beratung. Berufsgeheimnisträger können bei der Vorlage eines Fahrtenbuchs nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 3 EStG Schwärzungen vornehmen, soweit diese Schwärzungen erforderlich sind, um die Identitäten von Mandanten zu schützen. Die Berechtigung, einzelne Eintragungen im Fahrtenbuch zu schwärzen, ändert nichts an der grundsätzlichen Beweislastverteilung.
Werden beim Betrieb einer nach § 3 Nr. 72 EStG steuerbefreiten Photovoltaikanlage in den Veranlagungszeiträumen vor 2022 erzielte Einspeisevergütungen im Jahr 2022 zurückgezahlt, ist die Rückzahlung als ...
In dieser Episode des AStW-Podcasts sprechen Dietrich Loll und seine Co-Moderatorin Aigerim Rachimow über die neuesten Entwicklungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht. Sie weisen auf die Änderungen der BMF-Arbeitshilfen ...
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