Eine Aufwandsentschädigung, die ein Mitunternehmer als Präsident einer Berufskammer erzielt, ist durch die betriebliche Tätigkeit der Mitunternehmerschaft veranlasst. Sie gehört bei unmittelbarer Auszahlung an den Mitunternehmer zu dessen Sonderbetriebseinnahmen und ist in voller Höhe nach § 3 Nr. 12 S. 2 EStG als steuerfrei (BFH 19.11.24, VIII R 29/23).
Auch diese Woche beleuchten Dietrich Loll und sein Co-Moderator Steffen Pasler im AStW-Podcast wieder aktuelle Entwicklungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht. Sie stellen neue BMF-Schreiben zu den Themen Zinsschranke und ...
Privatkrankenhäuser können sich nicht auf die Steuerfreiheit nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL berufen, wenn ihre Leistungen nicht unter sozial vergleichbaren Bedingungen zu öffentlichen Einrichtungen ...
Ein zahnärztlicher Mitunternehmer bleibt einkommensteuerrechtlich Freiberufler, auch wenn seine Hauptaufgaben im organisatorischen und administrativen Bereich liegen. Für eine Umqualifizierung der Einkünfte auf Ebene der Mitunternehmerschaft besteht kein Grund (BFH 4.2.25, VIII R 4/22).
Am Vorabend des IWW Kongresses Praxis Ärzteberatung beleuchteten Dr. Daniel Kubitza, Steuerberater in Düren, und Janine Peine, Steuerberaterin und Leiterin der ETL Advision gemeinsam die Besonderheiten und Vorteile ...
In der neuesten Episode des AStW-Podcasts geben Dietrich Loll und RA Steffen Pasler einen umfassenden Überblick über aktuelle Entwicklungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht. Sie diskutieren u. a. über mögliche ...
Stiftungs-Holding statt Holding-GmbH: 10 Vorteile, die überzeugen
SB StiftungsBrief zeigt Ihnen, warum die Stiftungsholding in vielen Fällen die bessere Alternative zur GmbH ist. Die Sonderausgabe bietet Ihnen einen Handlungsleitfaden, mit dem Sie Vor- und Nachteile exakt gegeneinander abwägen können (inklusive Gestaltungsbeispielen und Berechnungsmuster).
Steueränderungen 2026: alles Wichtige auf einen Blick!
Erhöhung der Pendlerpauschale, neue Aktivrente, reduzierte Umsatzsteuer in der Gastronomie u.v.m.: Die Sonderausgabe von AStW Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht fasst die Steueränderungen 2026 kompakt für Sie zusammen. So können Sie gezielt neue Beratungsanlässe schaffen.
Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
Der BFH hatte wieder mal die Gelegenheit, sich zum Beweiswert eines Fahrtenbuchs zu äußern. Konkret geht es um die Widerlegung des Anscheinsbeweises der privaten Nutzung. Die Entscheidung ist insofern bemerkenswert, als der BFH die eher schematisch angewandten Maßstäbe der Vorinstanz zurückgewiesen hat. Und auch im zweiten Teil geht es um den Beweiswert eines Dokuments: Muss der Arbeitgeber eine während des Urlaubs im Nicht-EU-Ausland ausgestellte AU akzeptieren – und das Arbeitsentgelt weiterzahlen ...