· Fachbeitrag · FG-Rechtsprechung kompakt
Wichtige Entscheidungen für die Freiberufler-Beratung
| In diesem Beitrag haben wir wieder die für die Praxis bedeutsamsten Entscheidungen der Finanzgerichte zusammengestellt und kurz kommentiert. Da die Rechtsentwicklung häufig aufgrund ausstehender Revisions-, Verfassungsgerichts- oder EuGH-Entscheidungen noch nicht abgeschlossen ist, sollten die einzelnen Themen weiter im Auge behalten werden. |
1. Gewerbesteuerbefreiung von Physiotherapieleistungen in fremden Einrichtungen
Das FG Berlin-Brandenburg (17.9.24, 8 K 8205/22; Rev. BFH V R 25/24) hat entschieden, dass bei der Auslegung des § 3 Nr. 20 Buchst. e GewStG auf die Begriffsbestimmungen des Sozialversicherungsrechts zurückzugreifen ist. Eine Befreiung ist damit nur möglich, soweit eine begünstigte Einrichtung betrieben wird (§§ 111, 111c SGB V). Physiotherapieleistungen in fremden Einrichtungen sind nicht danach erfasst, weil es sich hierbei nicht um Rehabilitation handelt (§§ 36 ff. der Richtlinie über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung, HeilmittelRL), sondern um Heilmittelabgaben (so auch die Gesetzesbegründung: BT-Drs. 18/1529, 71).
Das FG hat sich damit gegen die weite Auslegung des Rehabilitationsbegriffs durch das FG Köln (2.5.24, 15 K 1653/22; Rev. BFH X R 15/24) gestellt. Das FG stuft zudem die unterschiedliche Behandlung von Rehabilitationsleistungen in ganz bestimmten Einrichtungen einerseits und der Erbringung von Heilmittelleistungen andererseits als sachgerecht ein. Ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz liege darin nicht.
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