Das Nachbesetzungsverfahren (§ 103 Abs. 3a SGB V) setzt Zulassungsbeschränkungen voraus. Werden diese unter Auflagen nach § 26 Abs. 1 BedarfsplRL durch den Landesausschuss aufgehoben, bestehen in einem Planungsbereich keine Zulassungsbeschränkungen mehr (LSG Nordrhein-Westfalen 11.5.22, L 11 KA 17/20).
Zwischen den Erscheinungsterminen der gedruckten Ausgabe von PFB Praxis Freiberufler-Beratung halten wir Sie regelmäßig online auf dem Laufenden. Hier ist – jeweils nur kurz angerissen – eine Auswahl der ...
Entnehmen Freiberufler aus ihrem Betrieb mehr, als an Gewinn erwirtschaftet und eingelegt wurde, kann es zu unliebsamen Steuerfolgen kommen. Aufgrund des § 4 Abs. 4a EStG ist dann ein Teil der eigentlich ...
Nicht jede Datenverarbeitung indiziert die Annahme eines Datenverarbeitungssystems i. S. d. GoBD. Je mehr Vorgänge aber digitalisiert werden, desto eher handelt es sich um ein Vorsystem, das dem Grundsatz der Unveränderbarkeit entsprechen muss. Vor diesem Hintergrund kommt das FG Niedersachsen (3.6.21, 11 K 87/20) zu dem Ergebnis, dass bei einem Einnahmen-Überschussrechner die Verwendung einer Faktura-Software, die die Löschung bzw. Änderung einzelner Rechnungen ermöglicht, keinen hinreichenden formellen ...
MIt den Zielen, Bürokratie für Ärzte, Psychotherapeuten, Kassenärztliche Vereinigungen und Zulassungsausschüsse abzubauen und die Zulassungsverordnungen an die aktuellen Erfordernisse und die vielfältiger ...
Eine nach Ablauf des Abzugsjahres getroffene Gewinnverteilungsabrede, die für den Fall der Nichtinvestition eine vom bisher geltenden Gewinnverteilungsschlüssel abweichende Zuordnung des Gewinns aus der ...
Stiftungs-Holding statt Holding-GmbH: 10 Vorteile, die überzeugen
SB StiftungsBrief zeigt Ihnen, warum die Stiftungsholding in vielen Fällen die bessere Alternative zur GmbH ist. Die Sonderausgabe bietet Ihnen einen Handlungsleitfaden, mit dem Sie Vor- und Nachteile exakt gegeneinander abwägen können (inklusive Gestaltungsbeispielen und Berechnungsmuster).
Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
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Die Berechtigung zur Festsetzung von Arzneikostenregressen knüpft daran an, dass Vertragsärzte Arzneimittel verordnet haben, die nicht Gegenstand der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Durch den Tod endet die Mitgliedschaft des Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 190 Abs 1, § 191 Nr 1, § 189 Abs 2 S 2 SGB V). Mit dem Ende der Mitgliedschaft besteht auch kein Leistungsanspruch des Versicherten gegenüber seiner Krankenversicherung mehr (SG Hannover 14.9.22, S 20 KA ...