Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Vertragsarzrecht

    Kein Nachbesetzungsverfahren, wenn Zulassungssperre zwischenzeitlich aufgehoben wird

    | Das Nachbesetzungsverfahren (§ 103 Abs. 3a SGB V) setzt Zulassungsbeschränkungen voraus. Werden diese unter Auflagen nach § 26 Abs. 1 BedarfsplRL durch den Landesausschuss aufgehoben, bestehen in einem Planungsbereich keine Zulassungsbeschränkungen mehr (LSG Nordrhein-Westfalen 11.5.22, L 11 KA 17/20). |

     

    Daraus folgt: Eine Vertragsarztpraxis kann ohne Fortgang des Nachbesetzungsverfahrens im Zeitraum der partiellen Entsperrung auf den gewünschten Praxisnachfolger übergehen. Werden Zulassungsbeschränkungen erst nach Antragstellung angeordnet, ist für das Fortbestehen einer Praxis auf den Zeitpunkt der (neuerlichen) Anordnung abzustellen.

    Quelle: ID 48972369

    Karrierechancen

    Zu TaxTalents