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  • · Nachricht · Umsatzsteuer

    Bruchteilsgemeinschaften können Unternehmer sein

    Das BMF (9.4.26, III C 2 - S 7104/00030/006/041) hat klargestellt, dass Bruchteilsgemeinschaften und zivilrechtlich nicht rechtsfähige Gebilde (wie z. B. British Limiteds in Deutschland) umsatzsteuerliche Unternehmer sein können.

     

    Damit konkretisiert die Finanzverwaltung die mit dem Jahressteuergesetz 2022 geänderte Gesetzeslage in § 2 UStG und passt den Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) an. Die Neuregelung stellt klar, dass es für die Unternehmereigenschaft allein auf die wirtschaftliche Tätigkeit ankommt, nicht auf die zivilrechtliche Rechtsfähigkeit. Die neuen Grundsätze gelten rückwirkend ab dem 1.1.23. Für Zeiträume davor gewährt die Finanzverwaltung eine Übergangsregelung, bei der unter bestimmten Voraussetzungen auch die Nicht-Unternehmereigenschaft im Sinne der älteren BFH-Rechtsprechung akzeptiert wird. Betroffene Gemeinschaften sollten ihre Struktur und eventuelle Registrierungspflichten prüfen.

    Quelle: ID 50819978