Der Deutsche Bundestag hat am 26.6.25 das von der Bundesregierung vorgelegte Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm verabschiedet. Ziel des Maßnahmenpakets ist es, gezielt Investitionsanreize zu setzen, die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland zu stärken und insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen mehr Liquidität und Planungssicherheit zu verschaffen.
Das FG Berlin-Brandenburg (17.9.24, 8 K 8205/22; Rev. BFH V R 25/24) hat entschieden, dass Physiotherapieleistungen, die in fremden Einrichtungen erbracht werden, nicht unter die Gewerbesteuerbefreiung nach § 3 Nr.
Auch in dieser Woche präsentieren Dietrich Loll und sein Co-Moderator Steffen Pasler im AStW-Podcast wieder spannende Entwicklungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht. Zu Juli 2025 ergeben sich einige Änderungen, ...
Zuweilen erbringen selbstständig tätige Ärzte ihre Leistungen in Krankenhäusern und stellen ihren Patienten im Anschluss ihre Heilbehandlungsleistungen samt Krankenhausaufenthalt in Rechnung. Der BFH hat nun zu der Frage Stellung bezogen, ob und inwieweit Heil- und Krankenhausbehandlungsleistungen, die ein Arzt erbringt, der die unternehmerbezogenen Anforderungen des § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG nicht erfüllt, nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG steuerfrei sein können (BFH 19.12.24, V R 10/22).
Ein als Zahnarzt zugelassener Mitunternehmer übt im Rahmen eines Zusammenschlusses von Berufsträgern den freien Beruf selbst aus, wenn er neben einer gegebenenfalls äußerst geringfügigen behandelnden Tätigkeit vor ...
Zwischen den Erscheinungsterminen der gedruckten Ausgabe von PFB Praxis Freiberufler-Beratung halten wir Sie regelmäßig online auf dem Laufenden. Hier ist – jeweils nur kurz angerissen – eine Auswahl der ...
Wie lassen sich Vereinbarungen zum Zugewinnausgleich steueroptimal gestalten? Welche Regelungen gelten für die Veranlagung im Trennungsjahr? Die Sonderausgabe von SSP Steuern sparen professionell beantwortet alle wichtigen Fragen im Zusammenhang mit Trennung oder Scheidung.
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Der Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG ist auch dann vollständig verbraucht, wenn er vom FA ohne Antrag des Steuerpflichtigen berücksichtigt wird und er dagegen nicht vorgeht. Kann der Steuerpflichtige indes die Berücksichtigung des nicht beantragten Freibetrags erst gar nicht erkennen, tritt keine Verbrauchswirkung ein (FG Köln 20.3.24, 9 K 926/22). Dieses Urteil ist von Bedeutung, weil es einerseits rein steuerlich und verfahrensrechtlich vorteilhaft sein, andererseits einen steuerlichen Berater aber vor ...