Der BGH (2.7.25 IV ZR 93/24) befasste sich mit der Frage, ob das standesrechtliche Verbot für Ärzte, Zuwendungen von Patienten anzunehmen, dazu führt, dass eine Erbeinsetzung oder ein Vermächtnis als nichtig anzusehen ist. Das Gericht stellte fest, dass die berufsrechtlichen Vorschriften zwar das Verhältnis zwischen Arzt und Patient regeln, aber keine zivilrechtliche Unwirksamkeit von letztwilligen Verfügungen begründen. Die Nichtigkeit einer letztwilligen Verfügung nach § 138 BGB setzt einen Verstoß ...
Die neue Episode des AStW-Podcasts bringt wieder zahlreiche Neuigkeiten aus dem Bereich Recht und Steuern mit. Dietrich Loll und sein Co-Host Steffen Pasler geben ein Update zu steuerlichen und rechtlichen Änderungen, ...
Die entgeltliche Übernahme ärztlicher Notfalldienste durch einen Arzt – unter Freistellung des ursprünglich eingeteilten Arztes von sämtlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit diesem Dienst – ist, unabhängig davon, wem gegenüber diese sonstige Leistung erbracht wird, als Heilbehandlung i. S. d. § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG umsatzsteuerfrei (BFH 14.5.25, XI R 24/23).
Zwischen den Erscheinungsterminen der gedruckten Ausgabe von PFB Praxis Freiberufler-Beratung halten wir Sie regelmäßig online auf dem Laufenden. Hier ist – jeweils nur kurz angerissen – eine Auswahl der ...
In dieser Episode des AStW-Podcasts tauchen Dietrich Loll und Co-Moderator Steffen Pasler erneut in aktuelle Entwicklungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht ein. Sie verweisen u. a. auf die Referentenentwürfe vom ...
Unternehmertestament: So gestalten Sie rechtssicher
Die Gestaltung von Unternehmertestamenten ist komplex, denn Steuer-, Zivil- und Gesellschaftsrecht greifen eng ineinander. Das IWW-Webinar am 12.11.2026 zeigt Ihnen praktikable Wege auf, mit denen Sie eine passgenaue Lösung für Ihre Mandanten finden.
Welche KI-Themen sollte Ihre Kanzlei jetzt angehen? Das IWW KI-Onlineforum am 07.12.2026 bietet konkrete Antworten. Experten aus verschiedenen Fachrichtungen zeigen strategische Handlungsfelder auf und geben praktische Impulse für die Kanzlei von morgen.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen zur umsatzsteuerlichen Organschaft sind stark in Bewegung. Der neue IWW-Falldialog Umsatzsteuer am 30.11.2026 bringt Sie auf den aktuellen Stand. In hoher Interaktion mit den Referentinnen erarbeiten Sie praktische Handlungsempfehlungen am konkreten Fall.
Wer im Rentenalter ein Studium aufnimmt, tut dies üblicherweise nicht, um eine neue Einkünftequelle zu erschließen. Vielmehr dient das Studium privaten Neigungen. Eindeutig ist, dass mangels Absicht zur Einkünfteerzielung kein Abzug als Werbungskosten oder Betriebsausgaben in Betracht kommt, selbst wenn es sich um ein Zweitstudium handelt. Aber sind die Aufwendungen wenigstens als Sonderausgaben, d. h. als Ausbildungskosten nach § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG absetzbar?