Der Verkauf von Erstexemplaren durch einen Verlag an Buchautoren, die hierfür zur Abdeckung der Druckkosten einen höheren Preis als den Ladenpreis zahlen, stellt keinen Gestaltungsmissbrauch dar (FG Münster 12.3.13, 15 K 3276/10 U, Rev. zugelassen).
Das FG Münster hat selbstständige Unternehmer in Bezug auf Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte Arbeitnehmern gleichgestellt. Die Abzugsbeschränkung nach § 4 Abs. 5 Nr. 6 EStG ist nach Ansicht des Gerichtes ...
Ein Podologe verfügt im Regelfall bereits dann über die erforderliche Berufsqualifikation zur Erbringung steuerfreier Heilbehandlungsleistungen gemäß § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG, wenn er die staatliche Prüfung zum ...
Zu einer Vorlage aus Schweden hat der EuGH entschieden, dass Schönheitsoperationen nicht per se umsatzsteuerbefreit sind. Die Befreiung gilt nur für den Fall, dass der Eingriff von fachlich befähigtem Personal vorgenommen wird und medizinisch-therapeutisch indiziert ist und nicht für Eingriffe mit kosmetischem Ziel. Auf die subjektive Vorstellung der Person, an der der Eingriff vorgenommen wird, kommt es dabei nicht an (EuGH 21.3.13, C-91/12).
Die Frage, ob die Tätigkeit eines ästhetisch-plastischen Chirurgen bei Schönheitsoperationen als ärztliche Heilbehandlung anzusehen und nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei ist, schien eigentlich geklärt.
Es wird festgestellt, dass die Buchführung der Klägerin nicht aus dem Grund als formal ordnungswidrig angesehen werden kann, weil ein Buchführungsprogramm verwendet wird, welches aufgrund seines Alters u.a.
Kassenführung: der aktuelle BMF-Bericht im Praxis-Check
Das BMF hat einen aktuellen Evaluierungsbericht zum Kassengesetz vorgelegt. Was bedeutet das für die Beratungspraxis? Wo liegen derzeit die größten Risiken einer Hinzuschätzung für Ihre Mandanten? Die Sonderausgabe von BBP Betriebswirtschaft im Blickpunkt zeigt, was jetzt wichtig ist.
Die Stiftungsholding als Alternative zur GmbH-Holding
GmbH-Holdings sind beliebt – aber sind sie immer die beste Option? Das IWW-Webinar am 26.05.2026 zeigt, warum die Stiftungsholding in vielen Fällen die bessere Alternative ist. Profitieren Sie von einer systematischen Gegenüberstellung und vielen praktischen Gestaltungsbeispielen.
Kosten für Baumaßnahmen: BMF präzisiert Abgrenzung
Mit Schreiben vom 26.01.2026 hat das BMF die Abgrenzung von Anschaffungs-, Herstellungs- und Erhaltungsaufwendungen präzisiert. Die Sonderausgabe von AStW Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht zeigt anhand von praktischen Beispielen, was das für die Beratungspraxis bedeutet.
Bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG ist die Einlage von Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens bereits im Zeitpunkt der Einlage gewinnmindernd zu berücksichtigen. Oder kann die Einlage eines Wirtschaftsguts doch erst zum Zeitpunkt der Veräu ßerung gewinnmindernd berücksichtigt werden? Wann erfolgt die Zuordnung des Wirtschaftsguts zum Betriebsvermögen?