Bei der Veräußerung einer freiberuflichen Praxis gegen Kaufpreisraten oder wiederkehrende Leistungen ist wichtig, in welcher Höhe im Veräußerungsjahr ein Gewinn nach § 16 EStG entsteht und in den späteren Jahren steuerpflichtige Zinsen anfallen, denn die Gegenleistung ist in einen Tilgungs- und in einen Zinsanteil aufzuteilen. Wenn jedoch die Tilgungsanteile in Summe genau dem Wert des übertragenen Vermögens entsprechen, wie ist dann die Übertragung steuerlich zu beurteilen?
Der BGH (20.1.15, II ZR 369/13) hat entschieden, dass ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot für die Dauer von fünf Jahren sittenwidrig ist und keinen Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe wegen Verletzung des ...
Bei der Aufnahme von neuen Gesellschaftern in eine Personengesellschaft gegen Zuzahlung an die Altgesellschafter kommt § 24 Abs. 1 UmwStG auch dann nicht zur Anwendung, wenn die Zuzahlung in ein der deutschen ...
Einzelhändler müssen nach den GoB im Rahmen der Zumutbarkeit alle Geschäftsvorfälle – auch Barumsätze über die Kasse – einzeln aufzeichnen. Wird eine PC-Kasse verwendet, die detaillierte Informationen zu den einzelnen Barverkäufen aufzeichnet und speichert, sind Einzelaufzeichnungen auch zumutbar. Der Außenprüfer kann auf die Kasseneinzeldaten zugreifen. Bareinnahmen müssen aber auch weiterhin nicht einzeln gebucht werden. Es reicht, die Tageslosung zu buchen. Entscheidend ist, dass diese sich auf ...
§ 6 Abs. 5 S. 3 Nr. 1 EStG enthält eine Regelungslücke, da die Norm entgegen ihrem Zweck die Übertragung von Wirtschaftsgütern aus dem Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft in das Gesamthandsvermögen ...
Das häusliche Arbeitszimmer kann aufgrund der konkreten Tätigkeit der Mittelpunkt eines selbstständigen Handelsvertreters sein, wenn den dort ausgeführten betriebswirtschaftlichen Arbeiten in qualitativer Hinsicht ...
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Läuft die Nachweisfrist nicht am Quartalsende, sondern im Quartal ab und wird der Nachweis noch innerhalb des Quartals, in dem die Überschreitung eingetreten ist, erbracht, führt eine geringe Überschreitung der Nachweisfrist nicht zu einer Honorarkürzung (BSG 11.2.15, B 6 KA 19/14 R).