19.01.2016 · Fachbeitrag ·
FG-Rechtsprechung kompakt
Auch für das 4. Quartal 2015 haben wir wieder die für die Praxis bedeutsamsten Entscheidungen der Finanzgerichte zusammengestellt und kurz kommentiert. Da die Rechtsentwicklung häufig aufgrund ausstehender Revisions-, Verfassungsgerichts – oder EuGH-Entscheidungen noch nicht abgeschlossen ist, sollten die einzelnen Problematiken weiter im Auge behalten werden.
19.01.2016 · Fachbeitrag ·
Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Nach § 128 HGB analog haften die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) für Gewerbesteuerschulden persönlich und gesamtschuldnerisch. § 159 Abs. 4 HGB regelt nicht den Neubeginn der ...
19.01.2016 · Fachbeitrag ·
Steuerfalle
Nicht selten betreiben Freiberufler ihre Praxis in eigener Immobilie. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Oft geschieht dies aus wirtschaftlichen Überlegungen, weil Mietzahlungen für fremde Praxisräumlichkeiten im ...
07.01.2016 · Fachbeitrag ·
VeRtragsarztrecht
Die Berechtigung des Vertragsarztes zur Abrechnung der Leistungen seiner Entlastungsassistenten setzt die formelle Grundlage einer Genehmigung nach § 32 Abs. 2 Ärzte-ZV voraus. Eine handschriftliche Anzeige der Beschäftigung eines Assistenten durch den abrechnenden Arzt auf der Sammelerklärung genügt ebenso wenig wie eine mündliche Unbedenklichkeitsauskunft eines Vertreters der Kassenärztlichen Vereinigung (SG Marburg 2.9.15, S 16 KA 531/13).
06.01.2016 · Fachbeitrag ·
Vertragsarztrecht
Neben einer Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung darf keine vollzeitige Beschäftigung ausgeübt werden (BSG 22.12.15, B 6 KA 5/15 R).
06.01.2016 · Nachricht · VIDEO-Interview | GKV-Versorgungsstärkungsgesetz
Über das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz, das seit August 2015 in Kraft ist, wurde nicht nur in der Entwurfsphase eingehend diskutiert, sondern es wird immer noch so viel über alle Themengebiete hinweg berichtet, dass ...
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05.01.2016 · Nachricht · Einkünftequalifkation
Die Tätigkeit eines EDV-Beraters, der keinen (Fach-) Hochschulabschluss im Fach Informatik hat, ist nur dann als ingenieurähnlich und damit freiberuflich zu qualifizieren, wenn er nachweisen kann, dass er sich das Wissen eines Informatikers mit Bachelorabschluss in vergleichbarer Breite und Tiefe auf andere Weise im Wege der Fortbildung und/oder des Selbststudiums oder ggf. anhand eigener praktischer Arbeiten angeeignet hat (FG Hamburg 14.7.15, 3 K 207/14, NZB BFH VIII B 80/15).
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