Dürfen die Kosten als „Werbeaufwendungen“ verbucht werden, wenn das Unternehmen Kunden und Geschäftspartnern einen hochwertigen Kalender mit Firmenlogo schenkt? Oder sind die Ausgaben als Geschenke zu verbuchen? (FG Baden-Württemberg 12.4.16, 6 K 2005/11, Rev. BFH I R 38/16, Einspruchsmuster )
Fortbildungsnachweise, ein Selbststudium, praktische Arbeiten oder eine Wissensprüfung können eine Vorbildung wie ein Diplom-(Wirtschafts-)Informatiker belegen (BFH 3.5.16, VIII R 4/13).
Die Zusammenarbeit von Radiologen und Ärzten anderer Fächer in einer Teil-BAG bleibt riskant. Problematisch ist es, wenn Gesellschafter unabhängig von ihren tatsächlich erbrachten Leistungen einen fixen Gewinnanteil bekommen. Hierin liegt eine berufsrechtlich verbotene Zuweisung gegen Entgelt (OLG Karlsruhe 25.2.15, 6 U 15/11, Rev. BGH I ZR 65/15), die mittlerweile sogar strafrechtlich geahndet werden kann.
Laut Terminbericht Nr. 19/16 hat sich das BSG (B 6 KA 21/15) mit der Frage beschäftigt, wie lange ein Vertragsarzt, der zugunsten einer Anstellung im MVZ auf seine Zulassung verzichtet hat, dort beschäftigt sein muss, ...
Das Bundeskabinett hatte bereits Ende Juni 2016 den Entwurf eines „Dritten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften“ (Drittes Pflegestärkungsgesetz – PSG III) ...
Der Verlust der Gemeinnützigkeit hat für Vereine gravierende Folgen. Die neue Sonderausgabe von VB VereinsBrief zeigt Ihnen, wie Sie Warnzeichen frühzeitig erkennen und aktiv gegensteuern. Konsequent eingeordnet aus Sicht des Finanzamts.
Wie lassen sich Vereinbarungen zum Zugewinnausgleich steueroptimal gestalten? Welche Regelungen gelten für die Veranlagung im Trennungsjahr? Die Sonderausgabe von SSP Steuern sparen professionell beantwortet alle wichtigen Fragen im Zusammenhang mit Trennung oder Scheidung.
28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
Ist der Vertrag zwischen einem Facharzt für Radiologie und einem MVZ über die „Stiftung“ der vertragsärztlichen Zulassung gemäß § 142 Abs. 1 BGB nichtig, besteht kein Anspruch des Facharztes auf Wertersatz gemäß §§ 812 Abs. 1, 818 Abs. 2 BGB (LAG Hamm 22.4.16, 10 Sa 796/15).