Eine anteilige Zuordnung der Kosten für Allgemeinräume auf eine Betriebsstätte ist nicht möglich, wenn diese sonst privat genutzt werden (BFH 20.6.16, X B 14/16).
Bei einer Privatklinik mit eigenen Ärzten und Belegärzten sind die Leistungen der Belegärzte keine allgemeinen Krankenhausleistungen (FG Berlin-Brandenburg 16.8.16, 7 K 7184/14, Rev. zugelassen).
Wird ein Investitionsabzugsbetrag (IAB) wegen Betriebsaufgabe rückgängig gemacht, ist das ein rückwirkendes Ereignis. Deshalb kann der Aufgabegewinn davon nicht beinflusst werden. Die Rückgängigmachung ist also ...
Ist es vereinbar, dass Abschläge der Pharmaunternehmer an die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und an die private Krankenversicherung (PKV) umsatzsteuerlich zu unterschiedlichen Bemessungsgrundlagen führen?
Eine Krankenschwester, die gegen Stundenhonorar auf einer Intensivüberwachungsstation arbeitet, ist zwingend in die streng hierarchischen Arbeitsabläufe der Klinik eingebunden. Übernimmt sie zudem kein ...
Besteht eine Wahlleistungsvereinbarung zwischen dem Patienten und der Klink, wonach nur der Chefarzt den Eingriff vornehmen soll, dann darf ohne vorherige Einwilligung des Patienten kein anderer Arzt operieren.
28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
Der Verlust der Gemeinnützigkeit hat für Vereine gravierende Folgen. Die neue Sonderausgabe von VB VereinsBrief zeigt Ihnen, wie Sie Warnzeichen frühzeitig erkennen und aktiv gegensteuern. Konsequent eingeordnet aus Sicht des Finanzamts.
Wie lassen sich Vereinbarungen zum Zugewinnausgleich steueroptimal gestalten? Welche Regelungen gelten für die Veranlagung im Trennungsjahr? Die Sonderausgabe von SSP Steuern sparen professionell beantwortet alle wichtigen Fragen im Zusammenhang mit Trennung oder Scheidung.
Besteht eine Investitionsabsicht im Abzugsjahr, kann ein Investitionsabzugsbetrag (IAB) auch später zur Kompensation von Mehrergebnissen der Betriebsprüfung gebildet werden (BFH 23.3.16, IV R 9/14).