Das BMF (6.10.17, IV C 6 - S 2145/07/10002:019) aktualisiert sein bisheriges Schreiben (BMF 2.3.11, IV C 6 - S 2145/07/10002, BStBl 11 I S. 195) zur Abziehbarkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer. Es geht u.a. auf folgende Fälle ein: die Nutzung des Arbeitszimmers zur Erzielung unterschiedlicher Einkünfte, durch mehrere Steuerpflichtige, zu Ausbildungszwecken, in Zeiten der Nichtbeschäftigung sowie die nicht ganzjährige Nutzung.
Der BFH (11.10.17, XI R 23/15, Beschluss) hat Zweifel, nach welcher Norm von einem Laborarzt für ein privatrechtliches Laborunternehmen ausgeführte medizinische Analysen, die der vorbeugenden Beobachtung und ...
Das BMF (8.12.17, III C 3 - S 7172/09/10003) passt den Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) an. Es vollzieht damit eine seit 1.1.17 gültige Änderung des Umsatzsteuergesetzes nach, die jedoch lediglich redaktioneller ...
Einrichtungen, die nicht bereits nach § 95 SGB V als Dialysezentren zugelassen sind, mit denen aber Verträge nach § 127 i. V. mit § 126 Abs. 3 SGB V über die Erbringung nicht-ärztlicher Dialyseleistungen bestehen, sind mit Dialyseleistungen nach § 4 Nr. 14 Buchst. b S. 2 Doppelbuchst. hh UStG von der Umsatzsteuer befreit (BMF 7.12.17, III C 3 - S 7170/11/10008).
Die Anwesenheit eines Arztes bei einer Veranstaltung, die diesem vom Veranstalter pauschal stundenweise vergütet wird, ist nach Auffassung des FG Köln nicht gemäß § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG umsatzsteuerfrei, da es ...
Bildet der Steuerpflichtige eine Rücklage nach § 6b EStG , ist diese innerhalb einer Vierjahresfrist auf angeschaffte Ersatzwirtschaftsgüter übertragbar. Diese Frist verlängert sich bei neu hergestellten Gebäuden ...
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Die Leistungen einer Heileurythmistin im Rahmen eines Vertrags zur Integrierten Versorgung nach § 140a ff. SGB V sind umsatzsteuerfrei (BFH 26.7.17, XI R 3/15).