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Finanzverwaltung vollzieht die Gleichstellung ärztlicher und nicht-ärztlicher Dialyseleistungen nach und ändert den UStAE
| Einrichtungen, die nicht bereits nach § 95 SGB V als Dialysezentren zugelassen sind, mit denen aber Verträge nach § 127 i. V. mit § 126 Abs. 3 SGB V über die Erbringung nicht-ärztlicher Dialyseleistungen bestehen, sind mit Dialyseleistungen nach § 4 Nr. 14 Buchst. b S. 2 Doppelbuchst. hh UStG von der Umsatzsteuer befreit (BMF 7.12.17, III C 3 - S 7170/11/10008). |
Durch das ZollkodexAnpG (22.12.14, BGBl I, 2417) wurde der Anwendungsbereich des § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG erweitert. Nach § 4 Nr. 14 Buchst. b Doppelbuchst. hh (neu) UStG sind seit dem 1.1.15 auch Einrichtungen begünstigt, mit denen Verträge nach §§ 127 i. V. mit 126 Abs. 3 SGB V über die Erbringung nicht-ärztlicher Dialyseleistungen bestehen. Die Grundsätze des Schreibens sind auf Umsätze anzuwenden, die nach dem 31.12.14 erbracht wurden.