Verwaltet ein Apotheker seinen Warenbestand unter Einsatz eines Warenwirtschaftssystems, ist er im Rahmen einer Betriebsprüfung verpflichtet, dem Betriebsprüfer die mit einem Datenverarbeitungssystem verwalteten Daten auf einem maschinell verwertbaren Datenträger zur Verfügung zu stellen (FG Münster 28.6.18, 6 K 1929/15 AO).
In der Praxis herrscht Methodenvielfalt. Es besteht jedoch dahingehend Einigkeit, dass das modifizierte Ertragswertverfahren zumindest in Streitfällen vor Gericht Anerkennung findet.
Die Leistung eines Trauerredners/Hochzeitsredners ist weder nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG (Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Urheberrechten) noch nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG ...
Eine Umsatzsteuervorauszahlung, die erst am 12.1. des Folgejahres fällig wird, ist bereits im Vorjahr als Betriebsausgabe zu berücksichtigen (BFH 27.6.18, X R 44/16).
Die freiwillig elektronisch erfassten Einzelerfassung von Warenverkäufen dürfen bei einer Betriebsprüfung auf einem maschinell verwertbaren Datenträger angefordert werden (FG Münster 28.6.18, 6 K 1929/15 AO, Rev.
In Einspruch aktuell wurden zu einer ganzen Reihe von Verfahren neue Einspruchsmuster eingestellt, darunter u. a. zu den Verbleibensvoraussetzungen bei funktionaler Betrachtungsweise im Zusammenhang mit dem ...
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Das VG Aachen hat den Widerruf einer Apotheken-Betriebserlaubnis wegen steuerlicher Unzuverlässigkeit gemäß § 4 Abs. 2 ApoG bestätigt: Vor dem Hintergrund der überragenden Bedeutung einer ordnungsgemäßen Gesundheitsfürsorge durch zuverlässige Personen, sei der gesetzlich vorgesehene Widerruf der Erlaubnis auch unter Berücksichtigung der Einschränkung der im Grundgesetz verankerten Berufswahlfreiheit verhältnismäßig. (VG Aachen 6.7.18, 7 K 5905/17).