Zur Mitarbeitermotivation werden von Ärzten und Freiberuflern oft Gutscheine ausgegeben. Der Vorteil: Es kann sich um einen steuerbegünstigten Sachbezug handeln. Doch wann genau Gutscheine und Geldkarten unter dieses Privileg fallen, war jüngst in der täglichen Beratungspraxis strittig. Nun schafft das BMF Klarheit und bietet eine praxistaugliche Übergangsregelung. Handlungsbedarf besteht spätestens zum Jahreswechsel.
Die Vorschrift des § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG stellt bekanntlich heilberufliche Tätigkeiten von der Umsatzsteuer frei. Umstritten ist, ob zu diesen begünstigten Tätigkeiten auch notärztlichen Bereitschaftsdienste ...
Kann der vom Arbeitgeber bereitgestellte Arbeitsplatz tatsächlich für einen Teil der zu leistenden Arbeiten (zum Beispiel hier: Bereitschaftsdienste außerhalb der regulären Arbeitszeit) nicht genutzt werden, steht ...
Der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit umfasst bei Rechtsanwälten die Tätigkeit als Arbeitnehmer und die selbständige anwaltliche Tätigkeit. Dass das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der selbstständigen Tätigkeit als Rechtsanwalt darstellt, reicht für einen unbegrenzten Betriebsausgabenabzug nicht aus (BFH 13.6.20, VIII B 166/19, Beschluss).
Die belastbare Behauptung des Steuerpflichtigen, das betriebliche Fahrzeug nicht für Privatfahrten genutzt oder Privatfahrten ausschließlich mit anderen Fahrzeugen durchgeführt zu haben, genügt nicht, um die ...
Bei Dauerschuldverhältnissen erfüllt ein Vertrag nur dann die Funktion einer Rechnung, wenn in dem Vertrag die Umsatzsteuer offen ausgewiesen ist und zudem ergänzende Zahlungsbelege vorgelegt werden, aus denen sich ...
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Die Versteuerung der stillen Reserven in einem ehemaligen Betriebsgrundstück des Rechtsvorgängers kann auch beim Rechtsnachfolger im Rahmen von § 23 EStG nachgeholt werden (FG Rheinland-Pfalz 8.12.20, 3 K 1277/20).