Von der Vorschrift des § 4 Nr. 21 Buchst. b Doppelbuchst. aa UStG werden nach Auffassung des FG Berlin-Brandenburg (14.8.19, 7 K 7342/16; Rev. BFH XI R 3/20, Einspruchsmuster ) nur die von selbstständigen Lehrern persönlich (und nicht durch von diesen beauftragte selbstständige Dozenten) erbrachten Unterrichtsleistungen erfasst, wobei Leistungsempfänger eine Hochschule, Schule oder andere allgemein bildende oder berufsbildende Einrichtung der dort genannten Art sein muss.
Zwischen den Erscheinungsterminen der gedruckten Ausgabe von PFB Praxis Freiberufler-Beratung halten wir Sie regelmäßig online auf dem Laufenden. Hier ist – jeweils nur kurz angerissen – eine Auswahl der ...
Werden von einer gesetzlichen Krankenkasse Geldprämien als Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten gewährt, mindern diese nicht den Sonderausgabenabzug für Krankenversicherungsbeiträge. Voraussetzung ist jedoch, ...
Aufwendungen für eine Tomatis-Therapie sind nicht als außergewöhnliche Belastungen i. S. d. § 33 EStG abzugsfähig (FG Niedersachsen 11.6.20, 9 K 182/19).
Ein Abzug von Aufwendungen für wöchentliche Familienheimfahrten ist auch dann wegen § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 S. 8 EStG ausgeschlossen, wenn dem Arbeitnehmer für die Überlassung eines Firmenwagens tatsächlich Kosten ...
Für die Zuordnung eines GmbH-Anteils eines Mitunternehmers zum Sonderbetriebsvermögen II seiner Mitunternehmerschaft ist es von Bedeutung, ob die GmbH einen erheblichen eigenen Geschäftsbetrieb unterhält (BFH 19.12.
Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
Steueränderungen 2026: alles Wichtige auf einen Blick!
Erhöhung der Pendlerpauschale, neue Aktivrente, reduzierte Umsatzsteuer in der Gastronomie u.v.m.: Die Sonderausgabe von AStW Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht fasst die Steueränderungen 2026 kompakt für Sie zusammen. So können Sie gezielt neue Beratungsanlässe schaffen.
Stiftungs-Holding statt Holding-GmbH: 10 Vorteile, die überzeugen
SB StiftungsBrief zeigt Ihnen, warum die Stiftungsholding in vielen Fällen die bessere Alternative zur GmbH ist. Die Sonderausgabe bietet Ihnen einen Handlungsleitfaden, mit dem Sie Vor- und Nachteile exakt gegeneinander abwägen können (inklusive Gestaltungsbeispielen und Berechnungsmuster).
Zu Unrecht überhöht vorgenommene AfA, die verfahrensrechtlich nicht mehr berichtigt werden kann, führt nach der Rechtsprechung des BFH nicht dazu, dass sich im Ergebnis das AfA-Volumen erhöht (etwa BFH 21.11.13, IX R 12/13, BStBl II 14, 563). Nach einem aktuellen Urteil des FG Düsseldorf (1.2.19, 3 K 2466/18 F. EFG 19, 1667; Rev. BFH IX R 14/19, Einspruchsmuster ) sollen diese Grundsätze erst recht für den Fall gelten, dass die Anschaffungskosten bereits in vollem Umfang als Werbungskosten berücksichtigt ...