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  • · Nachricht · Gewinnermittlung

    Kapitalbeteiligung im Sonderbetriebsvermögen II

    | Für die Zuordnung eines GmbH-Anteils eines Mitunternehmers zum Sonderbetriebsvermögen II seiner Mitunternehmerschaft ist es von Bedeutung, ob die GmbH einen erheblichen eigenen Geschäftsbetrieb unterhält (BFH 19.12.19, IV R 53/16).|

     

    Streitig war, ob für den Steuerpflichtigen Verluste aus einer GmbH-Beteiligung als Sonderbetriebsausgaben im Rahmen einer Beteiligung an einer KG berücksichtigt werden können.

     

    Notwendiges Sonderbetriebsvermögen II ist anzunehmen, wenn die dem Mitunternehmer gehörenden Wirtschaftsgüter zur Begründung oder Stärkung seiner Beteiligung an der Mitunternehmerschaft eingesetzt werden. Ein solches Wirtschaftsgut kann auch die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft sein. Die Beteiligung an der Kapitalgesellschaft muss aber in erster Linie im geschäftlichen Interesse der Personengesellschaft gehalten werden.

     

    Der BFH vertrat jedoch in diesem Fall die Auffassung, dass die GmbH-Beteiligung nicht zum Sonderbetriebsvermögen bei der KG gehört. Dem stand der erhebliche eigene Geschäftsbetrieb der GmbH entgegen. Zwar war die Geschäftsverbindung zwischen der KG und der GmbH eng und aus der Perspektive der GmbH von einem hohen Umsatzanteil der KG geprägt. Allerdings war nicht nur die Anzahl der weiteren Geschäftspartner neben der KG mit über 100 sehr hoch, sondern auch der Umsatz der GmbH mit diesen anderen Geschäftspartnern war erheblich und machte im Streitjahr über ein Drittel des Gesamtumsatzes aus.

     

    Weiterführender Hinweis

    Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft als notwendiges Betriebsvermögen eines Einzelgewerbetreibenden (BFH 12.6.19, X R 38/17; PFB-Nachricht vom 12.8.19)

    Quelle: ID 46840046

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