Ein therapeutischer Zweck im umsatzsteuerrechtlichen Sinne kann auch dann vorliegen, wenn eine Haarwurzeltransplantation nicht auf die Ursachen des Haarausfalls einwirkt, sondern lediglich ihre Folgen beseitigt. Bei hereditärer und vernarbender Alopezie besteht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass ein behandlungsbedürftiger Zustand vorliegt. Bei androgenetischer Alopezie ist eine qualifizierte ärztliche Bescheinigung vorzulegen (BFH 25.9.24, XI R 17/21).
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe (11.10.24, 14 K 2955/23, 14 K 5099/23, nrkr.) hat in zwei Urteilen entschieden, dass die Rückforderung von Corona-Soforthilfen nur dann zulässig ist, wenn die Landesbank im ...
Zwischen den Erscheinungsterminen der gedruckten Ausgabe von PFB Praxis Freiberufler-Beratung halten wir Sie regelmäßig online auf dem Laufenden. Hier ist – jeweils nur kurz angerissen – eine Auswahl der ...
Eine gefestigte und langjährige Rechtsprechung, wonach eine lehrende Tätigkeit – insbesondere als Dozent an einer Volkshochschule – bei entsprechender Vereinbarung stets als selbstständig anzusehen wäre, existiert nicht. Ob Lehrende sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, ist von den konkreten Umständen des jeweiligen Einzelfalls abhängig. Von daher können sich Betroffene auch nicht auf einen Vertrauensschutz berufen, wenn ihre Tätigkeit nach dem Herrenberg-Urteil des BSG (28.6.22, ...
In der neuen Episode des AStW-Podcasts informieren Dietrich Loll und sein Co-Moderator Rechtsanwalt Steffen Pasler wieder über aktuellste Entwicklungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht. Darunter die Anpassungen der ...
In der neuen Episode des AStW-Podcast sprechen Dietrich Loll und sein Gast Steffen Pasler über aktuelle Neuerungen in den Bereichen Steuern und Recht. Neben verschiedenen BMF-Schreiben, die u. a. die Steuerermäßigung ...
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Eine Erbauseinandersetzung kann auch nach mehr als sechs Monaten steuerlich begünstigt sein. Nutzt ein Erbe das Familienheim des Erblassers weiterhin zu Wohnzwecken, bleibt die Erbschaftsteuerbefreiung bestehen – unabhängig davon, wie lange die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft dauert (BFH 15.5.24, II R 12/21).