· Nachricht · Steuerliche Pflichten für Influencer
Finanzverwaltung NRW schafft Klarheit
| Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen hat eine neue Informationsseite für Influencer und Content-Creator veröffentlicht. Das Angebot bündelt wichtige steuerliche Hinweise von der Einkommen- und der Gewerbesteuer über die Umsatzsteuer bis hin zu den verschiedenen Einnahmearten, die in der Branche typisch sind. |
Die Informationsseite auf www.finanzamt.nrw.de/Influencer richtet sich an Einsteiger und etablierte Content-Creator gleichermaßen. Anhand der bereitgestellten Informationen lassen sich die grundlegenden steuerlichen Pflichten von Influencern vermitteln und erläutern.
Quelle: ID 50536893