Bei der teilentgeltlichen Übertragung betrieblicher Einzelwirtschaftsgüter im Anwendungsbereich des § 6 Abs. 5 S. 3 Nr. 2 EStG ist der Gewinn nicht nach der strengen Trennungstheorie, sondern nach der modifizierten Trennungstheorie mit anteiliger Zuordnung des Buchwerts bis zur Höhe des Teilentgelts zu ermitteln. Dies führt im Streitfall zur vollständigen Gewinnneutralität der Übertragung eines Grundstücks aus dem Sonderbetriebsvermögen in das Gesamthandsvermögen einer Schwesterpersonengesellschaft.
Neue Woche, neue Entwicklungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht. In der neuesten Episode des AStW-Podcasts berichten Dietrich Loll und Steffen Pasler u. a. über mehrere aktuelle BMF-Schreiben, wie etwa zu Rechten ...
Erhält ein Gewerbetreibender Finanzhilfen zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Einschränkungen infolge der Covid-19-Pandemie, die in dem Veranlagungszeitraum gewinnerhöhend erfasst werden, für den sie ...
Ein nicht nach § 108 SGB V zugelassenes Privatkrankenhaus kann sich zwar bis 31.12.19 grundsätzlich unmittelbar auf die Umsatzsteuerbefreiung des Art. 132 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL berufen. Im Streitfall scheitert die Steuerbefreiung aber daran, dass die Leistungen nicht unter in sozialer Hinsicht vergleichbaren Bedingungen wie in zugelassenen Krankenhäusern erbracht wurden BFH 8.7.25, XI R 36/23).
Die aktuelle Episode des AStW-Podcasts mit Dietrich Loll und Steffen Pasler fasst wieder die jüngsten Entwicklungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht zusammen. Die beiden sprechen u. a. über neue Gesetzesentwürfe, wie ...
Zwischen den Erscheinungsterminen der gedruckten Ausgabe von PFB Praxis Freiberufler-Beratung halten wir Sie regelmäßig online auf dem Laufenden. Hier ist – jeweils nur kurz angerissen – eine Auswahl der ...
Betriebsveräußerung und -aufgabe optimal gestalten
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Die AStW-Sonderausgabe fasst die neuen Richtlinien der Elektroautoförderung 2026 kompakt und leicht verständlich zusammen. Sie verdeutlicht die Antragsvoraussetzungen, diskutiert Sonderfälle und weist auf mögliche Fallstricke hin. Damit verfügen Sie über eine solide Grundlage für Mandantenberatung.
Noch kurz vor dem Jahresende 2025 hat der Gesetzgeber zahlreiche steuerliche Änderungen beschlossen. Die Änderungen finden sich in erster Linie im Steueränderungsgesetz [StÄndG] 2025, aber auch im Aktivrentengesetz bzw. im Rentenpaket sowie in weiteren – in der Öffentlichkeit kaum diskutierten – Gesetzen und Verordnungen.