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  • · Fachbeitrag · Planungsleistungen

    Schnittstellen in der M+W-Planung: Wer muss bei Abwasserleitungen in Fassaden was leisten?

    | Bei der Montage- und Werkstattplanung (M+W-Planung) wird es immer wichtiger, dass die Planungsbeteiligten die Schnittstellen regeln. Das ist angesichts der hohen Komplexität der technischen Zusammenhänge und der Vielzahl an Planungsbeteiligten das Mittel der Wahl. Schnittstellenregelungen haben außerdem den Vorteil, dass Aufgaben klar verteilt und die Verursacher von Planungs- oder Überwachungsfehlern leichter identifiziert werden können. Nachfolgend geht PBP darauf ein, wie Sie die Schnittstellen bei Regenwasserleitungen in der Fassade regeln sollten. |

    Entwässerung im Fassadenbereich: Wer plant was?

    Wenn Altbauten modernisiert werden, haben die Planungsbeteiligten nicht selten das Problem, dass der gestiegene Umfang an technischer Ausrüstung im älteren Rohbau mit den ‒ knapp bemessenen ‒ Schächten, Deckenhöhen und Flächen in den Technikzentralen nur schwer unterzubringen ist. In vielen Fällen müssen bei der Planung von Entwässerungsleitungen (Dach- bzw. Balkonentwässerung) alternative Lösungen angestrebt werden.

     

    Hinzu kommen komplexere Bauvorschriften, die grundlegende Neuerungen mit sich bringen (z. B. andere Dimensionierungsregelungen und Retentionsbecken bei größerem Regenwasseranfall). Sie machen das Ganze nicht leichter. In größeren Bauwerken werden die Entwässerungsleitungen deshalb gelegentlich im Bereich der Fassade nach unten geführt. Insbesondere wenn Balkone, Dachterrassen und Entwässerungen von Flachdächern in nichttragenden Fassaden nach unten geführt werden, stellt sich die Frage, wer für die Planung (z. B. Lph 1 bis 5) und die M+W-Planung zuständig ist.