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  • · Nachricht · HOAI

    BGH verhandelt am 14.05.2020 über die Folgen des EuGH-Urteils

    | Können Sie sich auch nach der Mindestsatz-Entscheidung des EuGH noch in den Mindestsatz der HOAI hineinklagen? Diese Frage beantworten Gerichte unterschiedlich, sodass eine höchstrichterliche Entscheidung erforderlich ist. Ganz schnell geht das nicht. Der BGH wird erst am 14.05.2020 über das erste von drei anhängigen Revisionsverfahren verhandeln. |

     

    Lernen Sie nachfolgend die Az. der drei anhängigen Revisionsverfahren und deren „Vorgeschichte“ kennen:

    • BGH, Az. VII ZR 229/19 ‒ Vorinstanz (KG Berlin, Urteil vom 13.09.2019, Az. 7 U 87/18). Tenor: HOAI ist nicht mehr anwendbar; Verhandlungstermin offen
    Quelle: Ausgabe 01 / 2020 | Seite 1 | ID 46289381