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  • 28.03.2017 · Nachricht · VOB/A

    BGH mit Grundsatzurteil zur Prüfung von Dumpingangeboten

    | Ein Bieter hat Anspruch darauf, dass der Auftraggeber in die Prüfung der Preisbildung eintritt, wenn ein Angebot aufgrund des signifikanten Unterschieds zum nächstgünstigen Angebot als ungewöhnlich niedrig erscheint. Dabei ist ein Preisabstand von über 30 Prozent zum zweitniedrigsten Angebot hinreichend, um den Auftraggeber zu einer Angemessenheitsprüfung zu veranlassen. Das hat der BGH klargestellt. |