· Fachbeitrag · Vertragsrecht
Die rechtlich unantastbare Kostenschätzung in Lph 2: Eine Zahl allein reicht nicht
von Rechtsanwältin und Architektin Aleksandra Gleich, Mannheim, www.recht-und-raeume.de
Höhere Baukosten am Projektende beweisen nicht automatisch, dass die Kostenschätzung in der Lph 2 fehlerhaft war. Das hat das OLG Stuttgart klargestellt. Gleichzeitig zeigt die Entscheidung aber auch, was Sie bei Ihrer Kostenschätzung besser nicht weglassen sollten. Erfahren Sie deshalb, welche Positionen Sie in Ihre Kostenschätzungen unbedingt aufnehmen sollten, um sich vor Schadenersatzansprüchen wegen fehlerhafter Kostenschätzung wirksam zu schützen.
Der aktuelle Kostenschätzungsfall vor dem OLG Stuttgart
In dem Fall, der dem OLG Stuttgart zur Entscheidung vorlag, hatte eine Bauherrin ein Architekturbüro mit der Planung und Begleitung eines Bauträgerprojekts mit drei Mehrfamilienhäusern und Tiefgarage beauftragt. Später warf sie dem Architekturbüro vor, die Baukosten falsch ermittelt und kontrolliert zu haben.
Die tatsächlichen Baukosten seien um ein Vielfaches höher gewesen als ursprünglich kalkuliert. Außerdem hätten die Architekten einzelne Positionen, unter anderem Gerüstkosten und Geothermie, bei der Kostenermittlung vergessen. Sie verlangte vom Architekturbüro wegen fehlerhafter Kostenschätzung deshalb Schadenersatz. Der Streit landete vor Gericht.
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