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  • · Nachricht · VOB

    Auftragnehmer trägt Witterungsrisiko

    | Das Risiko „normaler“ Wetterbedingungen, mit denen bei Abgabe des Angebots gerechnet werden musste, und die damit einhergehenden Kosten für später nachgeholte Arbeiten trägt der Auftragnehmer. Den Auftraggeber trifft das Witterungsrisiko nur, wenn das Zeitfenster so eng bemessen ist und die sonstigen Umstände der Arbeiten derart beschaffen sind, dass es unbillig wäre, den Auftragnehmer das Witterungsrisiko tragen zu lassen (LG Hannover, Urteil vom 16.02.2017, Az. 21 O 19/16, Abruf-Nr. 192741 ). |

    Quelle: Ausgabe 04 / 2017 | Seite 2 | ID 44591817