21.10.2026 · Nachricht · Vertragsrecht
Hände weg von „Verrechnungs-“ oder „Eine Hand wäscht die andere“-Vereinbarungen
Manchmal ist es verlockend, mit einem Geschäftspartner eine „Verrechnungsvereinbarung“ zu treffen. Zum Beispiel dergestalt, dass der Partner das Büro kostenlos beim Marketing unterstützt, während man selbst dem Unternehmen definierte Planungsleistungen erbringt. Solche Deals bergen – wie die aktuelle Rechtsprechung lehrt – Risiken: Und zwar sowohl rechtlicher als auch steuerlicher Art.
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