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  • · Fachbeitrag · Unternehmensführung

    Werbeplakat auf Baustelle erlaubt?

    | Ein Leser fragt: Unser Büro ist schon auf dem Baustellenschild als beteiligtes Planungsbüro mit seinen Kontaktdaten genannt. Dürfen wir zusätzlich noch ein eigenes Werbeplakat auf der Baustelle platzieren? |

     

    Antwort | Architekten und Ingenieuren ist es mittlerweile erlaubt, sachlich auf allen denkbaren Medien über ihre Leistung und ihr Leistungsspektrum zu informieren, unter anderem auch auf einer Straßenbahn. Deshalb ist auch gegen eine Werbung auf einem Baustellenplakat aus berufsständischer Sicht nichts einzuwenden, wenn Aufmachung und Inhalt die Grenzen der sachlichen und informativen Werbung einhalten, also weder aufdringlich noch anpreisend wirken, so Dr. Andreas Ebert von der Ingenieurkammer Bayern. Eine andere Frage ist, ob ein solches Werbeplakat auf der Baustelle angebracht werden darf. Dafür braucht man, je nach der Größe des Plakats, eventuell die Erlaubnis des kommunalen Ordnungsamts. Vor allem aber muss der Grundstückseigentümer, in der Regel also der Bauherr, mit dem Anbringen des Plakats einverstanden sein. Ist dies der Fall und eine behördliche Erlaubnis vorhanden oder entbehrlich, spricht auch dann nichts gegen das Plakat, wenn die Kontaktdaten bereits auf einem Baustellenschild enthalten sind.

    Quelle: Ausgabe 10 / 2014 | Seite 3 | ID 42949347