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  • 28.02.2014 · Fachbeitrag · Unternehmensführung

    Steuerhinterziehung und Missachtung von Vorschriften hat Folgen

    | Wer wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden ist, kann genauso aus der Liste der freiwilligen Mitglieder einer Kammer gestrichen werden wie derjenige, der wiederholt Bestimmungen des Bauordnungsrechts missachtet. Das lehren Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Braunschweig (Urteil vom 29.1.2014, Az. 1 A 224/13; Abruf-Nr. 140518 ) und des Verwaltungsgerichtshofs Bayern (Beschluss vom 8.11.2013, Az. 22 ZB 13.657). |