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  • · Fachbeitrag · Unternehmensführung

    Stichtag 25.05.: So setzen Sie die Datenschutzgrundverordnung in Ihrem Planungsbüro um

    von Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter Manfred Weigt, Bochum

    | Am 25.05.2018 ist es so weit. Dann muss die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) in Deutschland umgesetzt sein. Sie betrifft auch jedes Planungsbüro, in den unterschiedlichsten Sphären. Machen Sie sich mit den neuen Regelungen vertraut und fangen Sie mit der konkreten Umsetzung sofort an. PBP unterstützt Sie dabei. |

    Grafik erläutert die Zusammenhänge

    Die Grafik erläutert, wo Sie den Datenschutz in Ihrem Büro überall beachten müssen. Es ist also mehr als nur der Schutz der Daten Ihrer Beschäftigten. Konkreter Anknüpfungspunkt für die praktische Umsetzung in Ihrem Büro sind auch die in der HOAI niedergelegten Lph (dazu unten mehr).

     

    Fünf Grundsätze zum neuen Datenschutzrecht

    Um die DS-GVO zu verstehen und umzusetzen, müssen Sie die fünf Grundsätze kennen, die das Datenschutzrecht wie ein roter Faden durchziehen: