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  • 04.04.2016 · Fachbeitrag · Unternehmensführung

    Rentenversicherung zahlt höhenverstellbaren Tisch

    | Leidet einer Ihrer Mitarbeiter an einem Wirbelsäulenschaden und benötigt hierfür einen höhenverstellbaren Tisch, so muss dessen Anschaffung Ihr Büro nicht finanziell belasten. Nach Auffassung des Landessozialgerichts (LSG) Rheinland-Pfalz muss die gesetzliche Rentenversicherung den Tisch bezahlen. |