04.04.2016 · Fachbeitrag · Unternehmensführung
Rentenversicherung zahlt höhenverstellbaren Tisch
Leidet einer Ihrer Mitarbeiter an einem Wirbelsäulenschaden und benötigt hierfür einen höhenverstellbaren Tisch, so muss dessen Anschaffung Ihr Büro nicht finanziell belasten. Nach Auffassung des Landessozialgerichts (LSG) Rheinland-Pfalz muss die gesetzliche Rentenversicherung den Tisch bezahlen.
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