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  • 04.04.2016 · Fachbeitrag · Unternehmensführung

    Rentenversicherung zahlt höhenverstellbaren Tisch

    Leidet einer Ihrer Mitarbeiter an einem Wirbelsäulenschaden und benötigt hierfür einen höhenverstellbaren Tisch, so muss dessen Anschaffung Ihr Büro nicht finanziell belasten. Nach Auffassung des Landessozialgerichts (LSG) Rheinland-Pfalz muss die gesetzliche Rentenversicherung den Tisch bezahlen.