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  • · Fachbeitrag · Unternehmensführung

    PartG mbB jetzt auch in Hamburg möglich

    | Die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg hat in ihrer Sitzung am 2. und 3. Juli 2014 eine Änderung des Hamburgischen Architektengesetzes verabschiedet - und die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) im Hamburgischen Architektengesetz geregelt. Damit können auch die hamburgischen Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner die neue Gesellschaftsform nutzen. |

     

    Weiterführende Hinweise

    • Beitrag „Die Partnerschaftsgesellschaft mbB: Jetzt können auch Planer die neue Rechtsform nutzen“, PBP 5/2014, Seite 22
    • Beitrag „Die PartG mbB: Das unterscheidet sie in der Steuerbelastung von der GmbHf“, PBP 6/2014, Seite 22
    Quelle: Ausgabe 09 / 2014 | Seite 3 | ID 42866208