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  • · Fachbeitrag · Unternehmensführung

    Die DSGVO ist da: Der DSGVO-Notfallkoffer schützt Sie vor Abmahnanwälten und Behörden

    von Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter Manfred Weigt, Bochum

    | Die Datenschutzgrundordnung (DSGVO) ist seit dem 25.05. in Kraft. Sie haben sie noch nicht ganz umgesetzt? Dann entwickeln Sie einen Notfallkoffer, um sich für Diskussionen mit Abmahnanwälten und Behörden zu wappnen. Der Koffer hat 2 Bestandteile: Ihre Homepage und Ihren Datenschutzplan. Erfahren Sie, wie Sie auf die sichere Seite kommen. |

    Homepage als Einfallstor für Abmahnanwälte

    Die Homepage ist das Einfallstor für Abmahnanwälte. Machen Sie diese deshalb schnell DSGVO-fest. Es ist gar nicht so schwierig.

     

    Das Impressum

    Zunächst ist es erforderlich, dass Sie Ihr Impressum prüfen, eine Abweichungsanalyse vornehmen und das Impressum dann anpassen.