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  • · Fachbeitrag · Unternehmensführung

    Abschlagsforderung führt zu Gewinnrealisierung: Planungsbüros machen gegen BFH-Urteil mobil

    | Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH), dass der Gewinn nicht erst bei der Stellung der Schlussrechnung realisiert ist, sondern bereits, wenn der Anspruch auf Abschlagszahlung entstanden ist, sorgt in der Branche für schieres Entsetzen. Es drohen Steuernachzahlungen in existenzbedrohender Höhe, so das Fazit einer Veranstaltung des Softwareherstellers wiko auf der BAU. Einige Büros haben deshalb eine Arbeitsgruppe gebildet. Ziel: Beim Bundesfinanzministerium (BMF) vorstellig zu werden, damit das erwartete Umsetzungsschreiben nicht völlig an der Realität vorbeigeht. |

     

    BFH-Urteil wird in der Betriebsprüfungspraxis schon angewendet

    Zunächst: Das BMF hat mit Schreiben vom 21. Januar 2015 klargestellt, dass das BFH-Urteil vom 14. Mai 2014 (Az. VII R 25/11; Abruf-Nr. 142955; PBP 12/2014, Seite 19) in Kürze im Bundessteuerblatt amtlich veröffentlicht wird. Damit wird es für alle Finanzämter und Betriebsprüfer verbindlich. Sie müssen sich also darauf einstellen, bei der nächsten Betriebsprüfung oder Prüfung der Steuererklärung damit konfrontiert zu werden.

     

    Zahlreiche Zweifelsfragen harren einer Antwort

    Die Diskussion in München hat auch gezeigt, dass das BFH-Urteil neben dem steuerlichen Nachzahlungsrisiko eine Menge fachlicher Fragen aufgeworfen hat, die der BFH so vielleicht gar nicht gesehen hat, die aber bei der Umsetzung durch das BMF bedacht und geklärt werden müssen.